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title: "E-Commerce-Fristen 2026/27: Was Händler jetzt umsetzen müssen"
description: "Widerrufsbutton, PPWR, Gewährleistungshinweis, CCD II, CRA und Produktpass: die nächsten Compliance-Stichtage ab August 2026, nach Dringlichkeit geordnet."
canonical_url: "https://nuonic.de/insights/e-commerce-fristen-2026-27"
last_updated: "2026-08-18"
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Der Onlinehandel erlebt gerade keine einzelne Gesetzesänderung, sondern eine
Kette von Stichtagen. Zwei davon sind bereits verstrichen: Seit dem 19. Juni
2026 brauchen betroffene Fernabsatzverträge eine digitale Widerrufsfunktion.
Seit dem 12. August 2026 gilt außerdem die EU-Verpackungsverordnung PPWR.
Schon im September folgen neue Pflichten zu Cybervorfällen sowie
Gewährleistung, Garantien und Umweltaussagen.

Trotzdem muss nicht jeder Händler jede Regelung gleichzeitig umsetzen.
Entscheidend sind fünf Fragen: Verkaufst du an Verbraucher? In welche Länder
lieferst du? Welche Produktgruppen führst du? Bist du nur Händler oder auch
Importeur beziehungsweise Hersteller? Und bietest du eigene Marken,
vernetzte Produkte oder Finanzierung an?

Dieser Beitrag aktualisiert die Zeitleiste unseres Whitepapers mit Stand vom
17. August 2026. Besonders wichtig: Die Fristen der EU-Entwaldungsverordnung
EUDR wurden nach Veröffentlichung des Whitepapers nochmals verschoben.

<whitepaper-teaser slug="e-commerce-compliance-2026-27">



</whitepaper-teaser>

## Die nächsten Stichtage im Überblick

Zwischen Juni 2026 und Dezember 2027 folgen elf Compliance-Stichtage
aufeinander: von den bereits geltenden Pflichten zu Widerrufsfunktion und PPWR
über CRA-Meldewege, EmpCo-Gewährleistungshinweise und CCD II bis zu
Produkthaftung, EUDR, Batteriepass und der CRA-Vollanwendung. Die Tabelle
ordnet sie nach Datum, Betroffenheit und Status – jede Regelung ist mit ihrer
Primärquelle verlinkt.

<table>
<thead>
  <tr>
    <th>
      Stichtag
    </th>
    
    <th>
      Regelung
    </th>
    
    <th>
      Wer jetzt prüfen muss
    </th>
    
    <th>
      Status
    </th>
  </tr>
</thead>

<tbody>
  <tr>
    <td>
      19.06.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html" rel="nofollow">
        Digitale Widerrufsfunktion
      </a>
    </td>
    
    <td>
      B2C-Shops mit online abschließbaren widerrufsfähigen Verträgen
    </td>
    
    <td>
      bereits fällig
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      12.08.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/deu" rel="nofollow">
        EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
      </a>
    </td>
    
    <td>
      Händler, Hersteller und Importeure mit Verpackungen im EU-Markt
    </td>
    
    <td>
      gilt; Einzelpflichten greifen gestaffelt
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      11.09.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj/deu" rel="nofollow">
        Cyber Resilience Act: Meldepflichten
      </a>
    </td>
    
    <td>
      Hersteller vernetzter Produkte und Software; Importeure und Händler im Eskalationsprozess
    </td>
    
    <td>
      nächste Frist
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      12.09.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj/deu" rel="nofollow">
        Data Act: Datenzugang „by Design“
      </a>
    </td>
    
    <td>
      Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste
    </td>
    
    <td>
      produktbezogene Frist
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      27.09.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu" rel="nofollow">
        EmpCo: Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantie und Green Claims
      </a>
    </td>
    
    <td>
      praktisch alle B2C-Shops mit Waren, digitalen Inhalten oder Nachhaltigkeitsaussagen
    </td>
    
    <td>
      akut
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      20.11.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj/deu" rel="nofollow">
        Verbraucherkreditrichtlinie CCD II
      </a>
    </td>
    
    <td>
      Shops mit Ratenkauf, Zahlungsaufschub oder BNPL
    </td>
    
    <td>
      abhängig vom Zahlungsmodell
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      09.12.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj/deu" rel="nofollow">
        neue Produkthaftungsrichtlinie
      </a>
    </td>
    
    <td>
      besonders Hersteller, Importeure, Eigenmarken und Anbieter von Software
    </td>
    
    <td>
      nationale Umsetzung und neue Produkte
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      30.12.2026
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026DC0191" rel="nofollow">
        EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
      </a>
    </td>
    
    <td>
      erste Inverkehrbringer und Exporteure relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse
    </td>
    
    <td>
      verschobene Frist
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      18.02.2027
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu" rel="nofollow">
        Batteriepass und Austauschbarkeit
      </a>
    </td>
    
    <td>
      bestimmte Fahrzeug-, Industrie- und LMT-Batterien sowie Produkte mit portablen Batterien
    </td>
    
    <td>
      sortimentsabhängig
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      30.06.2027
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026DC0191" rel="nofollow">
        EUDR für die meisten Klein- und Kleinstunternehmen
      </a>
    </td>
    
    <td>
      betroffene kleine Erstinverkehrbringer und Exporteure
    </td>
    
    <td>
      Sonderfrist
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      11.12.2027
    </td>
    
    <td>
      <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj/deu" rel="nofollow">
        Cyber Resilience Act: Vollanwendung
      </a>
    </td>
    
    <td>
      Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen
    </td>
    
    <td>
      strukturelles Projekt
    </td>
  </tr>
</tbody>
</table>

Die Tabelle ist eine Priorisierung, keine pauschale Betroffenheitsfeststellung.
Eine EU-Richtlinie muss zudem national umgesetzt werden, während eine
EU-Verordnung grundsätzlich direkt gilt. Für die konkrete Umsetzung zählen
deshalb immer Geschäftsmodell, Mitgliedstaat und nationale Rechtslage.

## Drei bereits geltende Pflichten gehören in jeden Rückstands-Check

Drei Regelwerke gelten längst und gehören in jeden Rückstands-Check: die
EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (seit Dezember 2024), das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG (seit Juni 2025) und der Data Act (seit
September 2025, mit produktbezogener Folgefrist im September 2026). Wer sie
nur als abgeschlossenes Rechtsprojekt betrachtet, sollte prüfen, ob sie im
laufenden Sortiment, in neuen Templates und nach dem letzten Relaunch
weiterhin korrekt umgesetzt sind.

### GPSR: Pflichtinformationen müssen am konkreten Angebot stehen

Die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie
hat für den Onlinehandel vor allem verändert, welche Produkt- und
Herstellerinformationen bereits im Fernabsatzangebot sichtbar sein müssen.
Dazu gehören je nach Produkt unter anderem die eindeutige Identifikation, die
Kontaktdaten von Hersteller und gegebenenfalls verantwortlicher Person in der
EU sowie Warn- und Sicherheitsinformationen. Die
[Verordnung (EU) 2023/988](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/deu)
bezieht ausdrücklich auch Onlineangebote und Fulfilment-Akteure ein.

In der Praxis reicht ein einmaliger Import nicht. Neue Lieferanten, Varianten,
Bundles und Marktplatz-Feeds können jederzeit wieder Lücken erzeugen. Ein
GPSR-Audit sollte deshalb Stichproben über Produktdetailseite, mobile Ansicht,
Sprachversionen und externe Verkaufskanäle umfassen. Fehlt die Information im
PIM oder ERP, ist ein manuell gepflegtes Textfeld im Shop selten eine
dauerhafte Lösung.

### BFSG: Barrierefreiheit ist ein laufendes Qualitätsmerkmal

Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst seit dem 28. Juni 2025
unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine
Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder
erbringen; sie gilt jedoch nicht pauschal für jede Produktpflicht. Maßgeblich
sind der [Anwendungsbereich des BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html)
und die [Kleinstunternehmensregelung in § 3 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html).

Für Shop-Projekte bedeutet das: Barrierefreiheit endet nicht mit einem
automatisierten Lighthouse-Test. Navigation, Suche, Filter, Variantenwahl,
Warenkorb, Checkout, Zahlungsarten, Kundenkonto und Fehlermeldungen müssen mit
Tastatur und assistiven Technologien bedienbar sein. Nach Theme-Updates,
Plugin-Wechseln oder neuen CMS-Elementen braucht es erneut funktionale Tests.

### Data Act: Ab 12. September 2026 wird „Datenzugang by Design“ konkret

Der Data Act gilt grundsätzlich bereits seit dem 12. September 2025. Für
vernetzte Produkte und verbundene Dienste kommt aber ein weiterer relevanter
Stichtag hinzu: Die Produktgestaltungspflicht aus Artikel 3 Absatz 1 gilt für
Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Nutzer
sollen die bei der Verwendung entstehenden Produkt- und Dienstdaten einfach,
sicher und grundsätzlich unentgeltlich zugänglich erhalten. Die Staffelung
steht in Artikel 50 der
[Verordnung (EU) 2023/2854](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj/deu).

Für einen reinen Wiederverkäufer ohne Zugriff auf die Datenplattform ist das
meist keine eigene Entwicklungsaufgabe. Bei Eigenmarken, IoT-Produkten, Apps,
Kundenportalen oder verbundenen Services muss dagegen geklärt werden, wo der
Nutzer seine Daten anfordert, in welchem Format sie bereitgestellt werden und
welche Vertrags- und Datenschutzhinweise dazu passen. Diese Arbeit
überschneidet sich mit dem CRA, ist aber nicht dasselbe Projekt: Der Data Act
regelt Datenzugang und Datennutzung, der CRA die Cybersicherheit des Produkts.

## Bereits fällig: Widerrufsfunktion und PPWR

Zwei Pflichten sind bereits in Kraft: Seit dem 19. Juni 2026 brauchen
widerrufsfähige Online-Verbraucherverträge eine elektronische
Widerrufsfunktion nach [§ 356a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html),
seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Wer eine der
beiden noch nicht umgesetzt hat, arbeitet keinen Vorlauf mehr ab, sondern
einen Rückstand.

### Digitale Widerrufsfunktion seit 19. Juni 2026

Wer Verbrauchern online widerrufsfähige Verträge anbietet, muss den Widerruf
über eine leicht auffindbare Online-Funktion ermöglichen. Der Prozess umfasst
nicht nur einen Link: Nach Eingabe der notwendigen Angaben muss der Kunde die
Widerrufserklärung ausdrücklich bestätigen können und anschließend eine
Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten. Die Funktion muss
während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Grundlage ist die
[Richtlinie (EU) 2023/2673](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023L2673),
deren Vorgaben seit dem 19. Juni 2026 anzuwenden sind.

Wann die Funktion tatsächlich erforderlich ist, wie der Ablauf aussehen muss
und wie sie sich in Shopware 6 nativ oder per Plugin umsetzen lässt, erläutern
wir im Detail in unserem Beitrag
[Widerrufsbutton 2026: Pflicht, Umsetzung und Shopware-6-Guide](/insights/widerrufsbutton-shopware-6).

Für den Shop-Check reichen deshalb drei Fragen:

1. Ist die Funktion ohne Login und ohne Suche im Footer erreichbar?
2. Funktionieren Identifikation, Bestätigung und E-Mail-Nachweis vollständig?
3. Werden Widerrufe strukturiert an Kundenservice, ERP und Retourenprozess
übergeben?

Ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse allein bilden diesen Ablauf
nicht ab.

### PPWR gilt seit 12. August 2026 – aber nicht jede Einzelpflicht sofort

Die [Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/deu)
gilt seit dem 12. August 2026. Das bedeutet nicht, dass alle Kennzeichnungs-,
Rezyklat- und Wiederverwendungsquoten an diesem Tag gleichzeitig wirksam
werden. Viele Vorgaben greifen gestaffelt oder benötigen noch konkretisierende
Rechtsakte.

Jetzt fällig ist die Grundlagenarbeit: Verpackungsarten und Länder erfassen,
Rollen in der Lieferkette klären, Registrierungen und Systeme der erweiterten
Herstellerverantwortung prüfen sowie Material-, Gewichts- und Lieferantendaten
zentral verfügbar machen. Wer erst bei der nächsten Kennzeichnungsfrist nach
diesen Daten fragt, startet zu spät.

## 11. September 2026: CRA-Meldewege müssen stehen

Der Cyber Resilience Act betrifft Produkte mit digitalen Elementen – etwa
vernetzte Geräte, IoT-Komponenten und kommerziell bereitgestellte Software.
Die [Verordnung (EU) 2024/2847](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj/deu)
gilt vollständig erst ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten für aktiv
ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle greifen
jedoch schon am 11. September 2026. Das bestätigt auch die
[offizielle EUR-Lex-Zusammenfassung zum Cyber Resilience Act](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=legissum%3A4797302).

Direkt melden müssen vor allem Hersteller. Händler und Importeure brauchen
trotzdem einen belastbaren Eskalationsweg: Wer nimmt eine Sicherheitsmeldung
entgegen? Wie wird der Hersteller identifiziert? Wer stoppt bei ernstem Risiko
den Verkauf? Und wie werden Charge, Softwareversion und Kundenkreis
nachvollzogen?

Für Eigenmarken und individuell entwickelte Software ist die Herstellerrolle
besonders kritisch. Dort gehört neben dem Meldeprozess bereits jetzt ein Plan
für Sicherheitsupdates, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
auf die Roadmap bis Dezember 2027.

## 27. September 2026: Sichtbare Änderungen im B2C-Shop

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel –
kurz EmpCo – wirkt direkt auf Produktkommunikation und Shop-Oberfläche. Ab dem
27. September 2026 sind die nationalen Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden. Die
[Richtlinie (EU) 2024/825](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu)
verschärft Regeln für Umweltaussagen und führt harmonisierte Informationen zu
Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien ein.

Für Onlinehändler sind drei Arbeitsstränge relevant:

- **Gewährleistungshinweis:** Der harmonisierte Hinweis auf die gesetzliche
Gewährleistung muss gut sichtbar in den B2C-Auftritt integriert werden.
- **Haltbarkeitsgarantie:** Das harmonisierte Label ist nur dann am konkreten
Produkt zu zeigen, wenn der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie
von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt anbietet und die Information
bereitstellt. Es ist kein allgemeines Qualitätssiegel.
- **Green Claims:** Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“
oder „grün“ brauchen eine belastbare Grundlage oder müssen aus Produktdaten,
Bannern, Filtern und Kampagnen entfernt werden.

Design und Inhalt von Hinweis und Label sind durch die
[Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R1960)
vorgegeben. Eigene Icons oder frei formulierte Ersatztexte sind daher kein
sicherer Shortcut.

## 20. November 2026: Zahlungsarten unter CCD II neu bewerten

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie erweitert den europäischen Rahmen für
Verbraucherkredite und Zahlungsaufschübe. Die nationalen Regeln sind ab dem
20. November 2026 anzuwenden. Die
[Richtlinie (EU) 2023/2225](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023L2225)
enthält zwar Ausnahmen, aber „Rechnungskauf“ oder „Buy Now, Pay Later“ sind
nicht allein wegen ihres Namens außerhalb des Anwendungsbereichs.

Händler sollten jede Zahlungsart gemeinsam mit Payment Service Provider und
Rechtsberatung einordnen: Wer ist Kreditgeber oder Vermittler? Wie lang ist
der Aufschub? Fallen Zinsen, Gebühren oder Verzugsentgelte an? Wer erfüllt
Informationspflichten, Kreditwürdigkeitsprüfung und Widerrufsprozess? Diese
Antworten müssen vor dem Stichtag in Checkout, Vertragsunterlagen und
Supportprozessen zusammenpassen.

## Dezember 2026: Produkthaftung und EUDR richtig einordnen

Im Dezember 2026 werden zwei Regelwerke relevant: Die neue
Produkthaftungsrichtlinie ist bis zum 9. Dezember 2026 national umzusetzen und
erfasst erstmals ausdrücklich Software; die EU-Entwaldungsverordnung EUDR gilt
nach erneuter Verschiebung ab dem 30. Dezember 2026 für die meisten
betroffenen Unternehmen, für die meisten Klein- und Kleinstunternehmen erst ab
dem 30. Juni 2027.

### Neue Produkthaftung ab 9. Dezember 2026

Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst ausdrücklich auch Software und
digitale Bestandteile. Sie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember
2026 umzusetzen und gilt für Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht
oder in Betrieb genommen werden. Das folgt aus der
[Richtlinie (EU) 2024/2853](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj/deu).

Der Termin ist kein neuer Button im Shop. Er ist ein Anlass, Rollen,
Lieferantenverträge, Rückverfolgbarkeit, technische Unterlagen und
Versicherungsschutz zu prüfen – besonders bei Import, Eigenmarken, Bundles
und digital erweiterten Produkten.

### EUDR auf 30. Dezember 2026 beziehungsweise 30. Juni 2027 verschoben

Die im Whitepaper noch genannte frühere Zeitleiste ist überholt. Nach der
erneuten Änderung gilt die EU-Entwaldungsverordnung ab dem 30. Dezember 2026
für die meisten betroffenen Unternehmen. Für die meisten Klein- und
Kleinstunternehmen verschiebt sich die Anwendung auf den 30. Juni 2027;
bestimmte bereits von der Holzhandelsverordnung erfasste kleine Unternehmen
bleiben bei Dezember 2026. Das fasst die
[Europäische Kommission im aktuellen EUDR-Bericht](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026DC0191)
zusammen.

Betroffen sind nicht pauschal alle Händler, sondern relevante Erzeugnisse aus
Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Die überarbeitete
Regelung konzentriert die Sorgfaltserklärung stärker auf den ersten
Inverkehrbringer oder Exporteur. Nachgelagerte Händler brauchen dennoch
saubere Artikelklassifikation, Lieferantenreferenzen und einen Prozess für
behördliche Anfragen.

## Vier Händlerprofile – und ihre wahrscheinlichsten Prioritäten

Eine sinnvolle Roadmap entsteht nicht aus der Anzahl der Gesetze, sondern aus
der eigenen Rolle. Vier Profile decken die meisten Shops ab: der deutsche
B2C-Wiederverkäufer, der grenzüberschreitende EU-Händler, der Importeur
beziehungsweise Eigenmarken-Hersteller und der Anbieter digitaler oder
vernetzter Produkte. Jedes Profil hat eine andere wahrscheinlichste
Prioritätenfolge – die folgenden Zuschnitte helfen beim Start.

### 1. Der deutsche B2C-Wiederverkäufer

Wer Standardware von EU-Lieferanten ausschließlich an Verbraucher in
Deutschland verkauft, sollte zuerst Widerrufsfunktion, BFSG, GPSR-Darstellung
und die September-Änderungen aus EmpCo prüfen. PPWR und CCD II kommen hinzu,
wenn eigene Versandverpackungen beziehungsweise Finanzierungs- oder
Aufschubmodelle genutzt werden. CRA, Batteriepass oder EUDR sind dagegen nur
sortimentsabhängig relevant.

### 2. Der grenzüberschreitende EU-Händler

Mit jedem Versandland steigen die Abhängigkeiten: Sprachfassungen,
länderspezifische Registrierungen, Systeme der erweiterten
Herstellerverantwortung, Rücknahme- und Verpackungspflichten sowie nationale
Umsetzungen von Richtlinien. Das [Shopware-Sales-Channel-Modell](https://docs.shopware.com/de/shopware-6-de/einstellungen/verkaufskanaele)
kann Länder, Domains und Sprachen trennen; es ersetzt aber keine dokumentierte Prüfung, ob
Information und Registrierung im jeweiligen Zielmarkt korrekt sind.

### 3. Importeur, Eigenmarke oder Hersteller

Dieses Profil trägt die größte Regulierungsdichte. Neben GPSR und PPWR werden
Produkthaftung, CRA, Data Act, Batterierecht und gegebenenfalls EUDR zu
Kernprojekten. Entscheidend ist nicht, was im Footer steht, sondern ob
technische Akte, Risikobewertung, Konformität, Schwachstellenprozess,
Rückverfolgbarkeit und Lieferantennachweise vorhanden sind. Ein Händler kann
rechtlich in eine Herstellerrolle rutschen, wenn er ein Produkt unter eigenem
Namen oder eigener Marke vermarktet.

### 4. Anbieter digitaler oder vernetzter Produkte

Bei Software, IoT-Geräten, Apps und verbundenen Diensten treffen mehrere
Regelwerke auf denselben Datenfluss. Data Act, CRA, neue Produkthaftung,
Update-Informationen aus EmpCo und Datenschutz müssen gemeinsam modelliert
werden. Wer jedes Thema separat löst, baut schnell vier Portale, vier
Zuständigkeiten und widersprüchliche Aussagen zur Update- oder
Support-Laufzeit.

## 18. Februar 2027: Batteriepass ist keine Pflicht für jede Batterie

Ab dem 18. Februar 2027 benötigen LMT-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und
Industriebatterien mit mehr als 2 kWh einen elektronischen Batteriepass. Die
[Batterieverordnung (EU) 2023/1542](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1542)
setzt zum selben Datum außerdem Anforderungen an die Entfernbarkeit und
Austauschbarkeit portabler und LMT-Batterien in Kraft.

Ein Händler für gewöhnliche Knopfzellen muss deshalb nicht automatisch einen
Batteriepass erzeugen. Wer betroffene Batterien, E-Bikes, Speicher oder
Produkte mit eingebauten Akkus verkauft, sollte jedoch früh klären, wer den
Pass bereitstellt, wie der QR-Zugang in Produkt und Datenfluss gelangt und
welche Informationen im Shop ausgespielt werden.

## Was in den nächsten 30 Tagen auf die Roadmap gehört

Die sinnvolle Reihenfolge folgt Risiko und technischer Vorlaufzeit: zuerst die
bereits fälligen Pflichten Widerrufsfunktion und PPWR, bis Ende August der
CRA-Melde- und Eskalationsprozess, bis Mitte September die sichtbaren
EmpCo-Änderungen im Shop, parallel die CCD-II-Bewertung der Zahlungsarten –
und für Q4 und 2027 Produkthaftung, EUDR und Batteriedaten. Konkret:

1. **Heute:** Widerrufsfunktion Ende-zu-Ende testen und PPWR-Rollen sowie
Verpackungsdaten dokumentieren.
2. **Bis Ende August:** CRA-Melde- und Eskalationsprozess für vernetzte
Produkte festlegen; Hersteller- und Importeurrollen je Sortiment markieren.
3. **Bis Mitte September:** Gewährleistungshinweis und bedingtes
Haltbarkeitslabel integrieren; Umweltaussagen über Shop, Feed und Kampagnen
inventarisieren.
4. **Parallel:** BNPL-, Raten- und Rechnungskauf mit den Zahlungsanbietern auf
CCD-II-Betroffenheit prüfen.
5. **Für Q4 einplanen:** Produkthaftungsdokumentation und EUDR-Sortiment
bewerten; Lieferantenlücken mit Verantwortlichen und Termin versehen.
6. **Für 2027 vorbereiten:** Batteriedaten und CRA-Konformitätsprojekt nicht als
reine Content-Aufgabe behandeln, sondern mit Einkauf, Produktmanagement,
IT und Legal aufsetzen.

## Wo die Anforderungen technisch in Shopware landen

Compliance ist kein einzelner Menüpunkt in der Administration. Die Pflichten
verteilen sich auf fünf Systembereiche: Produktmodell und PIM als Datenbasis
für GPSR, PPWR, EUDR und Batteriepass, Storefront und CMS für sichtbare
Hinweise und Label, Checkout und Kundenkonto für Widerruf und CCD II,
Administration und Flow Builder für Vorfalls-Workflows sowie Monitoring und
Nachweis. Für die Aufwandsschätzung hilft diese Systemmatrix.

### Produktmodell, PIM und Lieferantendaten

Hier entstehen die Grundlagen für GPSR, PPWR, EUDR, Batteriepass und Teile der
EmpCo-Umsetzung. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Felder, sondern klare
Verantwortung und Validierung: Welche GTIN oder Modellkennung ist führend? Wer
liefert Herstelleradresse, verantwortliche Person, Warnhinweise,
Verpackungsmaterial, Garantiezeit, Update-Zeitraum und
Sorgfaltserklärungsreferenz? Welche Angaben gelten auf Variantenebene?

Pflichtfelder sollten abhängig von Produktgruppe, Marke, Herstellerrolle und
Verkaufsland geprüft werden. Ein Batteriepassfeld für das ganze Sortiment
produziert genauso viel Unsicherheit wie ein einziges Freitextfeld für alle
Sicherheitsinformationen.

### Storefront und CMS

Produktdetailseite, Listing, Suche und CMS spielen die Informationen aus. Dort
müssen Hinweise sichtbar, verständlich, sprachlich korrekt und barrierefrei
sein. EmpCo-Label, GPSR-Warnhinweis und Herstellerinformation haben
unterschiedliche Bedingungen; sie sollten nicht in einem statischen
Textbaustein zusammenfallen. Auch AI- und Marktplatz-Feeds brauchen dieselbe
freigegebene Datenbasis, sonst zeigt der Shop korrekte Angaben, während der
externe Kanal veraltet bleibt.

### Checkout, Kundenkonto und Service

Widerrufsfunktion und CCD II berühren den Kaufprozess unmittelbar. Eine
Shopware-Erweiterung kann Eingabe und Bestätigung abbilden, aber der Prozess
endet nicht im Frontend. Status, Zeitstempel, Bestätigung, Zuordnung zur
Bestellung und Übergabe an Kundenservice oder ERP müssen revisionsfähig
zusammenarbeiten. Bei Zahlungsarten ist zusätzlich zu testen, ob Hinweise,
Bonitätsprüfung und Vertragspartner über alle Länder und Breakpoints korrekt
wechseln.

### Administration, Flow Builder und Integrationen

CRA-Vorfälle, Produktrückrufe, EUDR-Anfragen und Datenzugangsbegehren brauchen
eindeutige Workflows. In Shopware können Regeln,
[Flow-Builder-Events](https://docs.shopware.com/de/shopware-6-de/einstellungen/flow-builder)
und Integrationen Vorgänge verteilen; die fachliche Entscheidung bleibt aber bei
einem benannten Owner. Sinnvoll sind feste Eskalationsstufen, Fristen,
Vertretungen und ein Nachweis darüber, welche Daten wann an wen übertragen
wurden.

### Monitoring und Nachweis

Der Go-live ist nur ein Zwischenstand. Produktdaten ändern sich, Plugins
werden aktualisiert und neue Länder oder Zahlungsarten kommen hinzu. Deshalb
gehören automatisierte Pflichtfeldprüfungen, Accessibility-Tests,
Stichprobenpläne und ein regelmäßiger Compliance-Review in den Betrieb. Gute
Nachweise beantworten nicht nur „Ist die Information heute sichtbar?“,
sondern auch „Welche Regel und welche Datenquelle haben diese Darstellung
ausgelöst?“

Die sinnvollste technische Lösung ist selten ein separates Compliance-Plugin
pro Gesetz. Besser ist eine gemeinsame Datenbasis für Herstellerrolle,
Material, Verpackung, Garantie, Softwarestand, Risiko und Nachweise. Aus ihr
können Shopware, PIM, ERP, Feeds und Dokumente jeweils die Information ziehen,
die zum Stichtag sichtbar oder übermittelbar sein muss.

## Fazit: Erst Betroffenheit, dann Umsetzung

Die größte Gefahr ist nicht, eine 200-seitige Verordnung nicht vollständig zu
lesen. Sie liegt darin, Zuständigkeit und Datenbedarf erst wenige Wochen vor
dem Stichtag zu klären. Wer Sortiment, Länder, Kundengruppe und Rolle in der
Lieferkette einmal sauber erfasst, kann die kommenden Fristen wesentlich
gezielter abarbeiten.

Der konkrete Stand hängt von Geschäftsmodell und nationaler Umsetzung ab.
Dieser Beitrag bietet eine operative Orientierung, ersetzt aber keine
rechtliche Beratung im Einzelfall.

### Offizielle Quellen

- [Digitale Widerrufsfunktion – Richtlinie (EU) 2023/2673](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023L2673)
- [EU-Produktsicherheitsverordnung – Verordnung (EU) 2023/988](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/deu)
- [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/)
- [EU Data Act – Verordnung (EU) 2023/2854](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj/deu)
- [EU-Verpackungsverordnung – Verordnung (EU) 2025/40](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj/deu)
- [Cyber Resilience Act – Verordnung (EU) 2024/2847](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj/deu)
- [EmpCo – Richtlinie (EU) 2024/825](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu)
- [Verbraucherkreditrichtlinie – Richtlinie (EU) 2023/2225](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj/deu)
- [Produkthaftungsrichtlinie – Richtlinie (EU) 2024/2853](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj/deu)
- [EUDR: aktueller Stand der Europäischen Kommission](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026DC0191)
- [Batterieverordnung – Verordnung (EU) 2023/1542](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu)
