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title: "Gewährleistungslabel im Modal: Darf das Label erst per Klick erscheinen?"
description: "Verschachtelte Anzeige per Klick oder Mouseover: Beim GARAN-Label erlaubt die Verordnung sie ausdrücklich, beim Gewährleistungshinweis schweigt sie. Die Rechtslage, das nötige Shopware-Update und die neue Inline-Option seit 6.7.15.1 und 6.6.10.28."
canonical_url: "https://nuonic.de/insights/gewaehrleistungslabel-modal-zulaessig"
last_updated: "2026-10-07"
---

Es ist die Frage, die in jedem Umsetzungsprojekt zum
[Gewährleistungslabel](/insights/gewaehrleistungslabel-shopware-6) auftaucht,
sobald das Design ins Spiel kommt: Muss die amtliche Grafik wirklich groß und
dauerhaft in der Seite stehen — oder reicht ein kompaktes Symbol, ein
sprechender Link, ein Modal, das sich per Klick öffnet? Die ehrliche Antwort
lautet: **Das hängt davon ab, welches der beiden Labels du meinst.** Für das
produktbezogene GARAN-Label erlaubt die Durchführungsverordnung die
verschachtelte Anzeige ausdrücklich. Für den harmonisierten
Gewährleistungshinweis sagt sie — nichts. Und genau in diese Lücke hat die
EU-Kommission Leitlinien gelegt, die das Gegenteil dessen nahelegen, was
führende Kanzleien aus dem Verordnungstext herauslesen. Für Shopware-Shops
hat sich die Frage im Oktober 2026 allerdings deutlich entschärft — aber nur
für den, der das passende Update eingespielt hat.

> **Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.** Er ordnet eine
> offene, bislang nicht gerichtlich geklärte Rechtsfrage aus technischer und
> praktischer Sicht ein — nicht mehr. Wir sind eine Shopware-Agentur, keine
> Kanzlei, und dürfen und wollen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
> Welches Risiko für deinen Shop vertretbar ist, kann nur eine
> Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Blick auf dein konkretes
> Geschäftsmodell beurteilen. Lass die gewählte Umsetzung vor dem
> **27. September 2026** anwaltlich prüfen — die Verantwortung für die
> Compliance liegt bei dir als Händler.

## Erst die Begriffe: Welches „Label" ist gemeint?

Ein großer Teil der Verwirrung entsteht schon bei der Benennung. Die
[Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R1960)
regelt zwei getrennte Kennzeichnungen in zwei getrennten Anhängen:

- **Anhang I — die harmonisierte Mitteilung** über die gesetzliche
Gewährleistung. Website-weit, produktunabhängig. Im Markt kursiert sie als
„Gewährleistungslabel", in unseren Beiträgen nennen wir sie
**Gewährleistungshinweis**.
- **Anhang II — die harmonisierte Kennzeichnung** der gewerblichen
Haltbarkeitsgarantie, das **GARAN-Label**. Produktbezogen, nur bei
unentgeltlicher Herstellergarantie über zwei Jahre.

Die inhaltliche Abgrenzung haben wir in
[Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label](/insights/gewaehrleistungshinweis-vs-garan-label)
ausführlich beschrieben. Für die Modal-Frage ist sie entscheidend, denn die
Verordnung behandelt beide **unterschiedlich** — und wer „Label" sagt, ohne
zu sagen welches, bekommt zwangsläufig die falsche Antwort.

## Die kurze Antwort

<table>
<thead>
  <tr>
    <th>
      
    </th>
    
    <th>
      Gewährleistungshinweis (Anhang I)
    </th>
    
    <th>
      GARAN-Label (Anhang II)
    </th>
  </tr>
</thead>

<tbody>
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Verschachtelte Anzeige
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      nicht geregelt — umstritten
    </td>
    
    <td>
      <strong>
        ausdrücklich erlaubt
      </strong>
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Grundlage
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      Schweigen der Verordnung
    </td>
    
    <td>
      Verordnung + Erwägungsgrund 14
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        EU-Leitlinien
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      zeigen Link + Pop-up
    </td>
    
    <td>
      zeigen verschachtelte Anzeige
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Risikolage
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      Restrisiko bis zur ersten Entscheidung
    </td>
    
    <td>
      geklärt
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Pragmatische Empfehlung
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      Inline-Option aktivieren (ab 6.7.15.1 / 6.6.10.28)
    </td>
    
    <td>
      Vorschau + Modal möglich
    </td>
  </tr>
</tbody>
</table>

## Was die Verordnung ausdrücklich erlaubt — und für welches Label

Für das **GARAN-Label** ist die Rechtslage eindeutig. Bei Fernabsatzverträgen,
die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, darf die
Kennzeichnung **in einem verschachtelten Format** angezeigt werden. Die
Bedingung ist präzise formuliert: Das vollständige Label muss beim **ersten
Mausklick**, beim **ersten Mouse-Rollover** beziehungsweise bei der **ersten
Berührung oder dem ersten Aufziehen auf einem Touchscreen** vollständig
erscheinen. Auch die offizielle EU-Unternehmensinformation bestätigt das
[für das GARAN-Label](https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm):
Es darf in einem geschachtelten Format angezeigt werden, das sich mit einem
Mausklick oder beim Darüberfahren mit der Maus ausklappen lässt.

Übersetzt in UI-Sprache heißt das: **Ein kompaktes Badge unter der Buy Box,
das per Klick ein Modal mit dem vollständigen Label öffnet, ist für das
GARAN-Label der von der Verordnung vorgesehene Weg** — nicht ein geduldeter
Kompromiss. Entscheidend ist die *eine* Interaktion: Wer erst klicken, dann
scrollen und dann noch einen Tab öffnen muss, ist außerhalb der Regel.

Für die **Mitteilung nach Anhang I** fehlt eine vergleichbare Erlaubnis. Die
Verordnung enthält an dieser Stelle schlicht keine Aussage zur
verschachtelten Darstellung.

## Warum aus dem Schweigen zwei Lager wurden

Juristisch lässt sich dieses Schweigen in zwei Richtungen lesen — und genau
das passiert gerade.

**Position 1: Umkehrschluss — nicht zulässig.** Der Gesetzgeber hat die
verschachtelte Anzeige für die Kennzeichnung ausdrücklich geregelt und für
die Mitteilung nicht. Wer differenziert, meint es so. Die IT-Recht Kanzlei
vertritt diese Linie klar und
[rät zur direkt wahrnehmbaren Grafik](https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistungslabel-korrekte-einbindung.html)
— „also nicht über eine Verknüpfung oder Verlinkung", in einer Größe, die den
Inhalt unmittelbar lesbar macht, ohne Pop-up, ohne Vorschau-Icon, ohne
Ausklapp-Mechanik.

**Position 2: Die Leitlinien der Kommission.** Dieselbe Institution, die die
Verordnung erlassen hat, hat
[praktische Leitlinien samt Vektordateien](https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en)
veröffentlicht — und darin wird für den Gewährleistungshinweis genau das
gezeigt, was Position 1 ausschließt: ein sprechender Link, etwa **„Ihre
gesetzlichen Gewährleistungsrechte"**, der beim ersten Klick oder beim
Überfahren mit der Maus die vollständige amtliche Grafik öffnet — auf
Kategorieseiten, im Header, im Checkout. Die IT-Recht Kanzlei hat diesen
Widerspruch
[selbst aufgegriffen](https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-label-leitlinien-geschachtelt.html)
und als diametralen Unterschied innerhalb derselben Institution beschrieben.

Der entscheidende Punkt für die Risikobewertung: **Leitlinien sind nicht
rechtsverbindlich.** Sie können den Verordnungstext auslegen, aber nicht
ändern. Ein Gericht ist an sie nicht gebunden. Umgekehrt wäre es für einen
Abmahner unangenehm zu erklären, warum eine Umsetzung rechtswidrig sein soll,
die die Kommission in ihrem eigenen Praxisleitfaden abbildet. Bis dazu eine
Entscheidung vorliegt, bleibt **Restrisiko in beide Richtungen** — das ist
der ehrliche Stand, und jede Quelle, die dir hier Gewissheit verspricht,
überverkauft.

## Was das konkret für Shopware-Shops heißt

Hier wird es für die Praxis interessant, denn die native Shopware-Funktion ab
**6.7.14** und im **6.6-Backport** hat sich positioniert — und zwar auf der
Seite der Leitlinien:

- **Der Gewährleistungshinweis** erscheint auf der Bestellbestätigungsseite
neben der AGB-Checkbox; ein Link öffnet den vollständigen Text in einem
**Modal**. Das ist exakt die umstrittene Variante.
- **Das GARAN-Label** erscheint unterhalb der Buy Box als kompakte Vorschau,
die per Klick das vollständige Label öffnet, zusätzlich im Warenkorb und
auf der Bestellbestätigungsseite. Das ist die unstreitig zulässige
Variante.

Details zur nativen Umsetzung beschreibt Shopware in der
[Ankündigung zu GARAN-Label und EU-Gewährleistung](https://www.shopware.com/de/news/garan-label-eu-gewaehrleistung/);
die Schritt-für-Schritt-Umsetzung haben wir in
[Gewährleistungslabel 2026](/insights/gewaehrleistungslabel-shopware-6)
beschrieben.

Daraus folgt eine Arbeitsteilung, die viele Projekte überrascht: **Für das
GARAN-Label kannst du der Standardfunktion vertrauen. Für den
Gewährleistungshinweis triffst du mit der Standardeinstellung bereits eine
Risikoentscheidung** — ohne dass dich jemand danach gefragt hat. Shopware
weist ausdrücklich darauf hin, dass die rechtliche Compliance beim Händler
bleibt.

### Seit Oktober 2026: Shopware liefert die Inline-Variante nach

Genau an diesem Punkt hat sich die Lage im Oktober 2026 entschärft — und das
ist die praktisch wichtigste Neuigkeit dieses Beitrags. Shopware hat eine
zweite Einstellung nachgeliefert, die den vollständigen Hinweis **ohne Modal**
unterhalb der AGB im Checkout ausgibt:

```text
core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline
```

Im Changelog steht der entscheidende Satz im Klartext: Die Option zeigt den
vollständigen Gewährleistungshinweis unterhalb der Checkout-AGB, wenn
`core.cart.showLegalGuaranteeNotice` aktiv ist — „**the default display
remains a link opening the notice in a modal**". Die Einstellung ist also
**standardmäßig aus**, und ohne sie bleibt es bei der umstrittenen
Modal-Variante.

Ausgeliefert wurde sie mit **6.6.10.28** (1. Oktober 2026) und **6.7.15.1**
(7. Oktober 2026). Themes können die Platzierung über die Blöcke
`page_checkout_confirm_legal_guarantee_notice_inline` und
`…_inline_bottom` steuern.

**Damit ist die Modal-Frage für Shopware-Shops keine Entwicklungsaufgabe
mehr, sondern ein Haken in den Warenkorb-Einstellungen.** Wer der
vorsichtigen Lesart folgen will, aktualisiert und schaltet die Option ein —
mehr ist es nicht.

## Das Update, ohne das nichts davon geht

Die ganze Diskussion ist akademisch, solange der Shop auf einem Stand läuft,
der die Funktion gar nicht kennt. Und sie ist unvollständig, wenn man nur auf
die Minor-Version schaut: **Beim GARAN-Label entscheidet der Patch-Stand
darüber, welche Varianten dir überhaupt zur Verfügung stehen.**

### Welche Version bringt was

<table>
<thead>
  <tr>
    <th>
      Version
    </th>
    
    <th>
      Datum
    </th>
    
    <th>
      Was dazukam
    </th>
  </tr>
</thead>

<tbody>
  <tr>
    <td>
      <strong>
        6.7.14.0
      </strong>
      
       / <strong>
        6.6.10.24
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      09./10.09.2026
    </td>
    
    <td>
      Erstauslieferung: Produktfelder, Store-API-Routen, Label in Buy Box, Warenkorb und Bestätigungsmail, Hinweis als Modal
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        6.7.15.0
      </strong>
      
       / <strong>
        6.6.10.26
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      23.09./01.10.2026
    </td>
    
    <td>
      Garantiedauer auf 600 Monate begrenzt, Varianten erben die Label-Freigabe, Label in der Bestätigungsmail korrekt skaliert, Hinweis-Banner für fehlende Voraussetzungen
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        6.6.10.27
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      24.09.2026
    </td>
    
    <td>
      Bestell-Labels nutzen die verknüpfte Produkt-ID
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        6.7.15.1
      </strong>
      
       / <strong>
        6.6.10.28
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      07.10./01.10.2026
    </td>
    
    <td>
      <strong>
        Inline-Option für den Gewährleistungshinweis
      </strong>
      
      , Label als Inline-PNG in der Mail, Verlinkung aus den Datenschutzhinweisen
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        6.7.15.1
      </strong>
      
       / <strong>
        6.6.10.29
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      07.10.2026
    </td>
    
    <td>
      GARAN-Labels in Mails über <code>
        garanLabels
      </code>
      
       statt Twig-Filter
    </td>
  </tr>
</tbody>
</table>

**Die praktische Empfehlung zum Stand Oktober 2026: mindestens 6.7.15.1
beziehungsweise 6.6.10.29.** Erst dort hast du die Inline-Option, die
korrigierte Mail-Darstellung und die Variantenvererbung zusammen. Ein Shop,
der im September auf 6.7.14.0 aktualisiert hat und seitdem steht, hat die
Funktion — aber nicht die Wahl zwischen Modal und Inline.

### Was das Update von allein verändert

Das Update ist kein reines Freischalten, es greift in bestehende Inhalte ein.
Drei Punkte überraschen regelmäßig:

- **Der Hinweis ist nach dem Update an.** `core.cart.showLegalGuaranteeNotice`
steht per Default auf `true`, je Sales Channel überschreibbar. Das ist
gewollt — aber es verändert deinen Checkout ohne Zutun.
- **Die AGB-Textbausteine werden ausgetauscht.** Der Checkout nutzt
anschließend `checkout.confirmTermsTextWithGuarantee` statt
`checkout.confirmTermsText`. **Wer den AGB-Text oder den Block
page_checkout_confirm_tos_control_label überschrieben hat, muss das
Override anpassen** — sonst fehlt der Hinweis genau dort, wo er stehen
soll, und niemand merkt es.
- **Die Bestätigungsmail wird nur migriert, wenn sie nie bearbeitet wurde.**
Wie bei jeder Mail-Template-Migration greift sie nur bei
`updated_at IS NULL`. **Individuell angepasste Mail-Templates behalten ihren
Inhalt — der Hinweis muss dort von Hand ergänzt werden.** Das ist der
häufigste stille Fehler nach dem Update.

### Produktdaten: die Regeln hinter dem Label

Das Update bringt zwei neue Produktfelder, `guaranteeMonths` und
`guaranteeConfirmed`, beide API-fähig und **vererbbar auf Varianten**. Die
Validierung ist strenger, als viele erwarten:

- Die Garantiedauer muss **größer als 24 Monate**, **durch 6 teilbar** und
**höchstens 600 Monate** sein — gültig sind also 30, 36, 42 … Monate.
- Das Label wird **nur** gerendert, wenn die Freigabe gesetzt *und*
Garantiedauer, **Hersteller** und **Herstellerproduktnummer** gepflegt
sind. Fehlt eines davon, bleibt es unsichtbar, obwohl der Schalter an ist.
- Seit 6.6.10.26 / 6.7.15.0 zeigt die Administration dafür einen Banner, der
die fehlenden Voraussetzungen benennt — vorher war das stille Nichtanzeige.

Für große Kataloge ist das ein Import-Thema aus PIM oder ERP, keine
Einzelpflege; die Details dazu stehen in
[Gewährleistungslabel 2026](/insights/gewaehrleistungslabel-shopware-6).

### Headless, Custom Themes und ältere Versionen

- **Headless-Setups** bekommen zwei Store-API-Routen mitgeliefert:
`GET /store-api/product/{productId}/garan-label` liefert das Label als SVG,
`GET /store-api/legal-guarantee-notice` die Hinweisgrafik samt Link auf die
passende EU-Infoseite. Die Darstellung — und damit auch die Modal-Frage —
entscheidest du im eigenen Frontend selbst.
- **Individuelle Storefronts** zeigen die neuen Elemente nicht automatisch,
wenn die Core-Blöcke im Theme fehlen. Buy Box, Warenkorb und Checkout
gehören nach dem Update auf den Prüfstand.
- **6.5 und älter** bekommen keinen Backport. Dort bleiben nur Plugin,
Eigenentwicklung oder das Update — die Abwägung dazu steht in
[Shopware 5 EOL](/insights/shopware-5-eol).

## Der risikoarme Weg: beides, nicht entweder/oder

Die praktikabelste Lösung ist weniger spektakulär, als die Debatte vermuten
lässt — und sie kostet im Zweifel nur Layout-Platz:

1. **Auf 6.7.15.1 bzw. 6.6.10.29 aktualisieren** und
`core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline` aktivieren. Damit steht die
amtliche Grafik vollständig im Checkout, ohne Eigenentwicklung.
2. **Den verschachtelten Link zusätzlich** dort einsetzen, wo kein Platz ist
— Header, Kategorieseiten, Produktlisten. Dort ist er Zugabe, nicht
Ersatz.
3. **Nichts entfernen, was die Standardfunktion mitbringt.** Das Modal im
Checkout darf bleiben; es wird durch die Inline-Darstellung abgesichert,
nicht ersetzt.

Damit erfüllst du beide Lesarten gleichzeitig. Der Preis ist Fläche im
Checkout — der Gegenwert ist, dass die Frage für deinen Shop nicht mehr
entschieden werden muss.

## Wenn du verschachtelst: Anforderungen ans Modal

Wo die verschachtelte Anzeige zulässig ist — beim GARAN-Label zweifelsfrei,
beim Hinweis nach Leitlinien-Lesart — reicht „irgendein Modal" nicht. Diese
Punkte entscheiden darüber, ob die Umsetzung trägt:

- **Eine Interaktion, nicht zwei.** Das vollständige Label muss beim
*ersten* Klick, Rollover oder Touch erscheinen. Kein Zwischenschritt, kein
zweites Aufklappen im Modal, kein „mehr anzeigen".
- **Vollständig und unverändert.** Originalformat, vorgegebene Ausrichtung,
kein Beschnitt im Modal, kein eigener Nachbau, kein entfernter
GARAN-Schriftzug.
- **Farbig.** Online ist die farbige Darstellung vorgegeben — auch im Modal,
auch im Dark Mode. Ein invertiertes oder graustufiges Asset erfüllt die
Pflicht nicht.
- **Lesbar ohne Zoom.** Das Modal darf die Grafik nicht auf Thumbnail-Größe
zwingen. Auf dem Smartphone ist das der häufigste Fehler.
- **Der sprechende Link muss sprechen.** „Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsrechte" ist aussagekräftig, ein „i"-Icon oder ein
generisches „Mehr Infos" ist es nicht.
- **Touch funktioniert anders als Hover.** Eine reine Mouseover-Lösung ist
auf Mobilgeräten keine Lösung. Beides muss gehen.
- **Tastatur und Screenreader.** Das Modal muss fokussierbar, per Tastatur
schließbar und als Dialog ausgezeichnet sein. Was nur per Maus erreichbar
ist, ist nicht „leicht zugänglich" — und fällt seit Juni 2025 ohnehin unter
die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
- **Kein Consent-Layer davor.** Wenn Cookie-Banner oder Overlays das Modal
verdecken oder blockieren, ist die Information faktisch nicht zugänglich.
- **Vor Abgabe der Bestellung erreichbar.** Ein Modal, das erst auf der
Dankeseite existiert, kommt zu spät.
- **Kein Lazy-Loading-Fehler.** Assets, die im Modal erst nachladen und bei
langsamer Verbindung leer bleiben, fallen im Test nicht auf — im Livebetrieb
schon.

## Dein Entscheidungsrahmen

Weil es keine gesicherte Antwort gibt, ist das hier eine bewusste
Risikoentscheidung — die du dokumentieren solltest, statt sie implizit im
Theme zu treffen:

<table>
<thead>
  <tr>
    <th>
      Risikobereitschaft
    </th>
    
    <th>
      Umsetzung des Gewährleistungshinweises
    </th>
  </tr>
</thead>

<tbody>
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Niedrig
      </strong>
      
       (abmahngeneigte Branche, hohe Sichtbarkeit)
    </td>
    
    <td>
      Update + <code>
        showLegalGuaranteeNoticeInline
      </code>
      
       aktivieren, Modal nur ergänzend
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Mittel
      </strong>
    </td>
    
    <td>
      Inline-Darstellung im Checkout, verschachtelter Link auf Kategorie- und Produktseiten
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      <strong>
        Höher
      </strong>
      
       (Platzmangel, starke UX-Vorgaben)
    </td>
    
    <td>
      Standard belassen: Leitlinien-Variante mit sprechendem Link — mit anwaltlicher Rückendeckung und dokumentierter Begründung
    </td>
  </tr>
</tbody>
</table>

Für das GARAN-Label gilt diese Abwägung nicht: Dort ist die verschachtelte
Anzeige geregelt, und die Standardfunktion setzt sie korrekt um.

## Das ganze Bild: Compliance 2026/27 im Whitepaper

Die Modal-Frage ist ein Detail in einem dichten Regulierungsjahr.
Widerrufsbutton, PPWR, CCD II und der Digitale Produktpass fallen in dasselbe
Zeitfenster; der Überblick steht in den
[E-Commerce-Fristen 2026/27](/insights/e-commerce-fristen-2026-27) und
ausführlich im Whitepaper:

<whitepaper-teaser slug="e-commerce-compliance-2026-27">



</whitepaper-teaser>

## Checkliste: Modal-Umsetzung prüfen

- Läuft der Shop auf **6.7.15.1** bzw. **6.6.10.29** oder neuer — also auf
einem Stand, der die Inline-Option überhaupt kennt?
- Ist entschieden und dokumentiert, ob
`core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline` aktiviert wird?
- Wurden überschriebene **AGB-Texte** und der Block
`page_checkout_confirm_tos_control_label` nach dem Update angepasst?
- Enthält eine **individuell bearbeitete Bestätigungsmail** den Hinweis — sie
wird von der Migration nicht angefasst?
- Sind je betroffenem Produkt **Garantiedauer** (> 24, durch 6 teilbar,
≤ 600 Monate), **Hersteller** und **Herstellerproduktnummer** gepflegt und
die Freigabe gesetzt?
- Ist klar dokumentiert, **welche** der beiden Kennzeichnungen wo
verschachtelt ausgespielt wird?
- Erscheint das vollständige Label bei der **ersten** Interaktion — Klick,
Hover *und* Touch?
- Steht die amtliche Grafik des Gewährleistungshinweises zusätzlich direkt im
Kaufpfad?
- Ist das Asset im Modal farbig, vollständig, unverändert und ohne Zoom
lesbar?
- Ist der Link sprechend beschriftet statt als generisches Info-Icon?
- Funktioniert das Modal per Tastatur, mit Screenreader und ohne
Consent-Layer davor?
- Ist alles vor Abgabe der Bestellung erreichbar — je Sprache, mobil und als
Gast?
- Wurde die gewählte Variante **anwaltlich geprüft** und die Entscheidung
festgehalten?

Technisch ist die Modal-Frage in einem Nachmittag erledigt — rechtlich ist
sie offen, und das wird sie bis zur ersten Entscheidung bleiben. Wer die
amtliche Grafik zusätzlich direkt einbindet, nimmt sich die Frage aus dem
Projekt, ohne auf eine saubere UX zu verzichten. **Und noch einmal
ausdrücklich: Das ist unsere technische Einschätzung, keine
Rechtsberatung — die rechtliche Bewertung gehört in anwaltliche Hände.** Bei
der Umsetzung im Shop, dem Update auf 6.7.14 und der Prüfung der Storefront
helfen wir im
[Shopware Support & Wartung](/shopware-agentur/support).

### Quellen und weiterführende Informationen

- [Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: harmonisierter Hinweis und Label](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025R1960)
- [Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu)
- [EU-Kommission: Praktische Leitlinien und Vektordateien zu Hinweis und Label](https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en)
- [EU-Kommission: Gewährleistungslabel und GARAN-Label – Informationen für Unternehmen](https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm)
- [IT-Recht Kanzlei: Nun doch geschachtelte Anzeige zulässig?](https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-label-leitlinien-geschachtelt.html)
- [IT-Recht Kanzlei: Dos und Don'ts im Online-Shop](https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistungslabel-korrekte-einbindung.html)
- [IT-Recht Kanzlei: FAQ zum Gewährleistungs- und Garantielabel](https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-gewaehrleistunglabel-garantielabel.html)
- [Shopbetreiber-Blog: Leitlinien zur Darstellung der neuen Labels veröffentlicht](https://shopbetreiber-blog.de/leitlinien-zur-darstellung-der-neuen-gewaehrleistungs-und-garantielabels-veroeffentlicht)
- [Shopware: GARAN-Label und EU-Gewährleistung – native Funktionen in 6.7.14 und 6.6](https://www.shopware.com/de/news/garan-label-eu-gewaehrleistung/)
- [Shopware Release 6.6.10.28: Inline-Option für den Gewährleistungshinweis](https://github.com/shopware/shopware/releases/tag/v6.6.10.28)
- [Shopware Release 6.7.15.1: Inline-Option und GARAN-Labels in Mails](https://github.com/shopware/shopware/releases/tag/v6.7.15.1)
- [Gewährleistungslabel 2026: EmpCo-Pflicht und Shopware-6-Umsetzung](/insights/gewaehrleistungslabel-shopware-6)
- [Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label](/insights/gewaehrleistungshinweis-vs-garan-label)
