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title: "Widerrufsbutton 2026: Pflicht, Umsetzung und Shopware-6-Guide"
description: "Wann der Widerrufsbutton Pflicht ist, wie § 356a BGB den Prozess vorgibt und wie du ihn in Shopware 6 nativ oder per Plugin sauber umsetzt."
canonical_url: "https://nuonic.de/insights/widerrufsbutton-shopware-6"
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Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops, die mit Verbrauchern widerrufbare
Fernabsatzverträge schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion – den
Widerrufsbutton – nach [§ 356a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html)
anbieten. Verlangt sind ein klar beschrifteter Button, eine gesonderte
Bestätigungsfunktion und eine unverzügliche Eingangsbestätigung. Shopware 6
bringt die Funktion seit Version 6.7.9.0 nativ mit, inklusive Backport für die
6.6-Reihe.

Die neue Pflicht wird häufig entweder zu groß oder zu klein verstanden:
Sie betrifft nicht jede Website und auch keinen reinen B2B-Shop. Sie ist aber
ebenso wenig ein Thema nur für große Händler. Entscheidend ist, ob ein
Unternehmer mit Verbrauchern online Verträge schließt, für die ein gesetzliches
Widerrufsrecht besteht. Dieser Beitrag ordnet die Pflicht ein und zeigt den
praktischen Weg für Shopware 6. Den gesamten regulatorischen Fahrplan findest
du in unseren [E-Commerce-Fristen 2026/27](/insights/e-commerce-fristen-2026-27).

> Dieser Beitrag liefert eine technische und praktische Orientierung, keine
> Rechtsberatung. Bei Sonderfällen – etwa digitalen Inhalten, Dienstleistungen,
> Marktplätzen, internationalen Shops oder gemischten B2B/B2C-Modellen – sollte
> die konkrete Ausgestaltung rechtlich geprüft werden.

## Was ist ein Widerrufsbutton – und wozu gibt es ihn?

Der Widerrufsbutton ist keine Funktion, mit der eine Retoure angemeldet oder
eine Bestellung im ERP storniert wird. Er ist der vorgeschriebene digitale Weg,
eine **Widerrufserklärung** abzugeben. Der Kunde erklärt damit, dass er seinen
Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen will.

Die Vorgabe soll die Lücke zwischen Online-Abschluss und Widerruf schließen:
Wer einen Vertrag per Shop-Oberfläche schließen kann, soll seinen Widerruf dort
auch ohne Suche nach Kontaktwegen oder Formular-PDF abgeben können. Das
Muster-Widerrufsformular, E-Mail und Brief bleiben mögliche Wege. Die
elektronische Widerrufsfunktion kommt zusätzlich hinzu.

Für Händler ist die Unterscheidung wichtig:

- **Widerruf:** ein Verbraucherrecht mit gesetzlichen Fristen und Folgen.
- **Retoure:** der logistische Rückversand einer Ware; sie kann einem Widerruf
folgen, ist aber nicht die Widerrufserklärung selbst.
- **Kulanzrückgabe:** eine freiwillige, vertraglich weitergehende Leistung.
Sie ersetzt die gesetzlich erforderliche Widerrufsfunktion nicht.

Die gesetzliche Grundlage steht in [§ 356a
BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html). Der Gesetzestext
verlangt sowohl eine Widerrufsfunktion als auch eine nachgelagerte
Bestätigungsfunktion und eine unverzügliche Eingangsbestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger.

## Wann braucht ein Shop einen Widerrufsbutton?

Die praktische Grundregel lautet: Der Button ist nötig, wenn ein Unternehmer
mit Verbrauchern einen **Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche**
schließt und für diesen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das
erfasst klassische B2C-Waren-Shops, aber auch viele online abgeschlossene
Dienstleistungs-, Digital- und Abonnementverträge. Die Regel gilt seit dem 19.
Juni 2026; der Stichtag steht im [Gesetz zur Umsetzung der
Verbraucherrechtsrichtlinie](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A72024L0825DEU_202602019).

Nicht aus der Pflicht folgt dagegen automatisch, dass jedes angebotene Produkt
widerrufsfähig ist. § 312g BGB kennt Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte
versiegelte Waren nach Öffnung, individuell angefertigte Waren oder digitale
Inhalte nach den gesetzlich vorgesehenen Zustimmungen. Das muss für Sortiment
und Prozess rechtlich sauber eingeordnet werden. Ein Shop, der nur einzelne
Ausnahmeprodukte führt, sollte nicht vorschnell ausblenden: Oft bestehen neben
ihnen weitere widerrufsfähige Verträge.

<table>
<thead>
  <tr>
    <th>
      Shop-Modell
    </th>
    
    <th>
      Widerrufsbutton?
    </th>
    
    <th>
      Warum
    </th>
  </tr>
</thead>

<tbody>
  <tr>
    <td>
      B2C-Waren-Shop
    </td>
    
    <td>
      in der Regel ja
    </td>
    
    <td>
      Online-Fernabsatz mit gesetzlichem Widerrufsrecht
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      B2C-Abonnement, Kurs oder digitaler Dienst
    </td>
    
    <td>
      häufig ja
    </td>
    
    <td>
      Nicht nur Waren, auch weitere widerrufsfähige Verbraucherverträge sind erfasst
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      Echter B2B-Shop
    </td>
    
    <td>
      nein
    </td>
    
    <td>
      Kein Vertrag mit Verbrauchern
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      Informations- oder Unternehmenswebsite
    </td>
    
    <td>
      nein
    </td>
    
    <td>
      Ohne Online-Vertrag fehlt der Anwendungsfall
    </td>
  </tr>
  
  <tr>
    <td>
      Shop nur mit wirksam ausgeschlossenen Widerrufsrechten
    </td>
    
    <td>
      prüfen lassen
    </td>
    
    <td>
      Ausnahmen sind vertrags- und sortimentsbezogen
    </td>
  </tr>
</tbody>
</table>

## Wie muss der Prozess gesetzlich umgesetzt sein?

§ 356a BGB verlangt drei Schritte: eine klar beschriftete, während der
Widerrufsfrist jederzeit erreichbare Widerrufsfunktion, eine gesonderte
Bestätigungsfunktion, nachdem nur die erforderlichen Angaben abgefragt wurden,
und eine unverzügliche Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
Ein einzelner Link auf die Widerrufsbelehrung genügt dafür nicht – der Ablauf
ist klein, aber vollständig vorgegeben.

### 1. Eine klar benannte, jederzeit erreichbare Widerrufsfunktion

Die Funktion muss gut lesbar etwa mit **„Vertrag widerrufen“** oder einer
gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während
der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht
zugänglich sein. Ein Begriff wie „Retoure“, „Rückgabe“ oder „Stornieren“ ist
kein sicherer Ersatz, weil er den Widerruf nicht eindeutig erklärt.

Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Pixelplatz vor. Entscheidend ist die
tatsächliche Auffindbarkeit im Shop – auch mobil, für Gastbestellungen und bei
eingeschränkter Konto-Nutzung. Ein versteckter Textlink zwischen vielen
Footer-Links oder ein Login-Zwang ist dafür ein unnötiges Risiko.

### 2. Nur erforderliche Angaben abfragen – dann gesondert bestätigen lassen

Nach dem Klick darf der Shop die Angaben abfragen, die den Verbraucher und den
betroffenen Vertrag identifizieren. Dazu gehören typischerweise Name,
Bestell- oder Vertragsnummer sowie ein elektronischer Kommunikationsweg für die
Eingangsbestätigung. Kunden dürfen diese Daten auch ausfüllen oder bereits
hinterlegte Daten bestätigen.

Der Widerruf muss anschließend über eine eigene, klar beschriftete
Bestätigungsfunktion – etwa **„Widerruf bestätigen“** – übermittelt werden.
Der Prozess darf nicht an Pflichtfeldern hängen, die dafür nicht nötig sind:
ein Widerrufsgrund, eine Retourenart oder ein Kundenkonto-Passwort gehören
nicht in die Pflichtstrecke.

### 3. Eingangsbestätigung unverzüglich und nachweisbar senden

Nach Aktivierung der Bestätigungsfunktion muss der Händler unverzüglich eine
Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, in der
Praxis meist per E-Mail. Sie muss mindestens den Inhalt der Erklärung sowie
Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Erst damit ist der gesetzliche
Online-Ablauf komplett.

Das ist mehr als eine UX-Frage. Der Widerruf gilt fristgerecht als zugegangen,
wenn der Kunde ihn vor Fristablauf über diese Funktion absendet. Deshalb
gehören Zustellbarkeit, Protokollierung und ein belastbarer interner
Bearbeitungsweg zum Feature dazu.

## Brauche ich den Button trotz kostenloser Retouren und Kulanz?

Ja, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine jederzeit
kostenlose Rückgabe ist kundenfreundlich, ändert aber nicht die gesetzliche
Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion. Sie beantwortet zudem eine
andere Frage: Was passiert mit der Ware? Der Widerruf beantwortet: Wie erklärt
der Kunde fristgerecht, dass er den Vertrag lösen will?

Eine Retourenplattform kann den Prozess technisch ergänzen – etwa durch Label,
Sendungsverfolgung und Erstattung. Sie ersetzt den Widerrufsbutton nur dann
nicht, wenn sie zugleich alle gesetzlichen Schritte der Widerrufsfunktion
erfüllt: eindeutige Erklärung, erforderliche Identifikation, gesonderte
Bestätigung und unverzüglicher Nachweis. Das sollte man nicht aus der
Bezeichnung eines Retourenportals ableiten, sondern konkret testen und
rechtlich bewerten.

## B2B, große Händler und gewöhnliche Websites: Wer ist ausgenommen?

Ausgenommen sind nur Anbieter ohne widerrufbare Online-Verbraucherverträge:
reine B2B-Shops sowie Websites, auf denen kein Vertrag online geschlossen
wird. Eine Größen-, Umsatz- oder Kleinunternehmer-Ausnahme gibt es dagegen
nicht – auch ein Ein-Personen-Shop mit B2C-Fernabsatz ist betroffen. Gemischte
B2B/B2C-Shops brauchen die Funktion für ihren Verbraucheranteil.

### Reine B2B-Shops brauchen keinen Widerrufsbutton

Die Vorschrift schützt Verbraucher. Ein Shop, der nachweisbar ausschließlich
an Unternehmer verkauft, fällt nicht darunter. Wichtig ist das Wort
„ausschließlich“: Ein B2B-Preis, eine USt-IdNr.-Abfrage oder ein Hinweis in den
AGB macht einen frei zugänglichen Shop nicht automatisch zum reinen B2B-Shop.
Können Verbraucher faktisch bestellen, sollte die B2C-Betroffenheit geprüft
werden.

Ein [gemischter B2B/B2C-Shop](/shopware-agentur/b2b) braucht die Funktion für
den Verbraucherteil. Ob sie nur für bestimmte Sales Channels oder Kundengruppen
sichtbar sein soll, ist eine technische Konfiguration mit rechtlicher
Vorentscheidung – keine rein kosmetische Einstellung.

### Nicht nur große Händler – keine Umsatz- oder Größengrenze

Für diese Pflicht gibt es keine allgemeine Kleinunternehmer-, Umsatz- oder
Mitarbeiter-Ausnahme. Ein Ein-Personen-Shop mit B2C-Fernabsatz kann genauso
betroffen sein wie ein internationaler Händler. Die [IHK fasst die
Betroffenheit](https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/widerrufsbutton-ab-juni-2026-6975440)
ausdrücklich unabhängig von Größe, Umsatz und Rechtsform zusammen.

### Nicht jede Website braucht einen Button

Eine Website mit Leistungen, Referenzen, Kontaktformular und Newsletter, aber
ohne online abschließbaren Verbrauchervertrag, benötigt keinen
Widerrufsbutton. Gleiches gilt nicht automatisch, wenn eine Terminbuchung,
Bezahlung, Kursanmeldung oder ein digitaler Kauf direkt auf der Website zum
Vertragsschluss führt. Dann ist wieder der konkrete Vertrag entscheidend.

## Footer oder Bestellliste: Wo sollte der Widerrufsbutton stehen?

Der sichere Standard in Shopware 6 ist ein klar sichtbarer Button im Footer,
ergänzt um kontextuelle Einstiege in Bestellbestätigung und Kundenkonto. Das
Gesetz schreibt keinen festen Platz vor, verlangt aber ständige, leichte
Erreichbarkeit während der Widerrufsfrist – auch für Gäste und mobil. Die
Bestellliste allein reicht deshalb nicht als einziger Zugang.

Die Bestellliste im Kundenkonto ist gesetzlich nicht als Pflichtplatz genannt.
Sie kann sehr sinnvoll sein: Der Kunde erkennt dort die passende Bestellung,
und der Prozess lässt sich mit Bestelldaten vorbefüllen. Sie darf aber nicht
der einzige Zugang sein, weil Gastkunden und Nutzer ohne funktionierendes Login
sonst ausgeschlossen werden könnten.

Ein klar sichtbarer Button im Footer ist bei Shopware 6 der vorgesehene
Standardweg. Die Shopware-Dokumentation beschreibt dafür eine eigene
Widerrufsantrag-Seite und die Option **„Button Vertrag widerrufen im Footer
anzeigen“**. In der Standard-Storefront ist das ein nachvollziehbarer
Ausgangspunkt, sofern die Erreichbarkeit im konkreten Theme und auf Mobilgeräten
getestet ist.

Der zusätzliche kontextuelle Einstieg verbessert die Bedienung, ohne den
allgemeinen Zugang zu ersetzen. Nicht verwechseln: Die Widerrufsbelehrung
selbst muss weiterhin
im Footer und Checkout korrekt eingebunden sein; sie ist ein separates
Pflichtthema.

## Umsetzung in Shopware 6: nativ ab 6.7.9.0

Shopware hat die native Widerrufsfunktion mit Version **6.7.9.0** eingeführt
und sie für die 6.6-Reihe zurückportiert. Sie ist laut Shopware Teil des Core
und auch in der Community Edition verfügbar. Für eine Standard-Storefront ist
das deshalb normalerweise der beste Weg: kein zusätzlicher Plugin-Stack, ein
konfigurierbarer Einstieg im Footer und eine systemseitige Basis für Formular
und Bestätigung. Den technischen Kontext der Release-Reihe erläutern wir in
[Shopware 6.7: Neuerungen und Update-Vorteile](/insights/shopware-6-7-release-update-vorteile).

Die genaue Admin-Bezeichnung kann je nach Patchstand abweichen. Der Ablauf ist
aber klar:

1. **Version und Theme prüfen:** mindestens 6.7.9.0 beziehungsweise einen
Shopware-6.6-Patchstand mit Backport einsetzen. Bei Headless, individuellem
Theme oder abweichendem Frontend muss die Funktion bewusst integriert
werden.
2. **Widerrufsantrag-Seite zuordnen:** Unter *Einstellungen → Stammdaten →
Shopseiten* das Layout für die Widerrufsantrag-Seite festlegen.
3. **Footer-Funktion aktivieren:** In *Recht und Datenschutz* den Button
„Vertrag widerrufen“ im Footer einschalten.
4. **Flow und E-Mail prüfen:** Der Ereignis-Flow für das gesendete
Widerrufsformular muss aktiv sein, die Kundennachricht zustellbar und der
interne Empfänger definiert sein. Ein HTTP-200 nach dem Formularversand ist
kein Ersatz für die tatsächlich zugestellte Eingangsbestätigung.
5. **Ende-zu-Ende testen:** als Gast und eingeloggter Nutzer, auf Mobilgerät,
mit echten E-Mail-Postfächern und mit der vorgesehenen Übergabe an Support,
ERP und Retourenprozess.

Shopware dokumentiert die Footer-Konfiguration in den
[Stammdaten](https://docs.shopware.com/de/shopware-de/einstellungen/stammdaten);
die Einordnung von Version 6.7.9.0 und Backport liefert Shopware in seinem
[Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht](https://www.shopware.com/de/news/widerrufsbutton-pflicht-2026/).

## Ältere Shopware-6-Versionen, Shopware 5 und Headless: Plugin oder eigene Integration

Wer nicht auf einen unterstützten 6.6-/6.7-Stand aktualisieren kann, sollte
die gesetzliche Funktion nicht mit einem gewöhnlichen Kontaktformular
improvisieren. Für ältere Shopware-6-Versionen und spezielle Anforderungen
haben wir mit dem Plugin **„Widerrufsbutton & Online-Widerrufsformular“ von
mediameets** gute Erfahrungen gemacht. Es unterstützt laut Hersteller mehrere
Shopware-6-Versionen und deckt Formular, Bestätigung und E-Mail-Prozess ab:

- [mediameets-Plugin für Shopware 6](https://store.shopware.com/de/media50620347541m/widerrufsbutton-online-widerrufsformular-nach-eu-richtlinie-2023-2673.html)

Auch für Shopware 5 gibt es die entsprechende
[mediameets-Erweiterung](https://store.shopware.com/de/media82172519414m/widerrufsbutton-online-widerrufsformular-nach-eu-richtlinie-2023-2673.html).
Das ist jedoch eine Übergangslösung, keine Empfehlung für den Dauerbetrieb:
Shopware 5 ist seit Juli 2024 End-of-Life. Die Risiken und Optionen ordnen wir
im Beitrag [Shopware 5 EOL](/insights/shopware-5-eol) ein; für den geplanten
Wechsel findest du unseren Ablauf auf der [Shopware-6-Migrationsseite](/shopware-agentur/migration).

Für Headless-Shops gilt unabhängig von Core oder Plugin: Das Frontend muss die
Anforderungen selbst sichtbar und durchgängig abbilden. Prüfe deshalb nicht
nur, ob im Backend ein Formular existiert, sondern ob die öffentlich genutzte
Storefront den Button, die Zweistufigkeit, Bestätigungsmail und Barrierefreiheit
tatsächlich liefert. Bei individuellen Frontends ist das ein Thema für die
[Shopware-Entwicklung](/shopware-agentur/entwicklung), nicht nur für die
Administration.

## Checkliste vor dem Go-live

- Trennen wir B2C, reines B2B und gemischte Sales Channels richtig?
- Ist „Vertrag widerrufen“ ohne Login, Suche und Kontaktaufnahme leicht
erreichbar – auch mobil?
- Beschriftet die zweite Aktion eindeutig „Widerruf bestätigen“?
- Fragt das Formular nur notwendige Angaben ab und keinen Widerrufsgrund?
- Erhält der Kunde unverzüglich eine E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit?
- Kommt die Erklärung bei Support, ERP und Retourenprozess ohne manuellen
Medienbruch an?
- Funktioniert der Ablauf mit realen E-Mail-Adressen, Gastbestellung,
individuellem Theme und jeder relevanten Sprache?
- Wurde der Prozess samt Empfänger, Aufbewahrung und Zuständigkeit mit
Datenschutz und Rechtsberatung abgestimmt?

Der Widerrufsbutton ist kein großes Commerce-Projekt. Aber er ist auch kein
Footer-Link, den man ohne Test setzen sollte. Wer Prozess, Nachweis und
technische Integration zusammen denkt, erfüllt nicht nur eine neue Pflicht,
sondern erspart Kundenservice und Kunden unnötige Reibung.
Für Updates, Mail-Zustellung und die laufende technische Prüfung helfen wir im
[Shopware Support](/shopware-agentur/support).

### Quellen und weiterführende Informationen

- [§ 356a BGB: Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html)
- [Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie vom 3. Februar 2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A72024L0825DEU_202602019)
- [BMJV: Entwurf für einen einfachen digitalen Widerruf von Online-Käufen](https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0903_Widerrrufsbutton.html)
- [IHK Osnabrück: Widerrufsbutton seit 19.06.2026 Pflicht](https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/widerrufsbutton-ab-juni-2026-6975440)
- [Händlerbund: Ausnahmen für kleine Shops?](https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/widerrufsbutton-ausnahmen-kleine-shops)
- [Shopware-Dokumentation: Widerrufsantrag in der Storefront](https://docs.shopware.com/de/shopware-de/einstellungen/stammdaten#widerrufsantrag-in-der-storefront)
- [Shopware: Widerrufsbutton-Pflicht 2026](https://www.shopware.com/de/news/widerrufsbutton-pflicht-2026/)
- [Shopware Community Forum: Aktivierung und Umsetzung ab 6.7.9.0](https://forum.shopware.com/t/widerrufsbutton-in-shopware-6-7-9-0-wo-aktivieren-wie-umsetzen/109001)
- [digitalman: Widerrufsbutton in Shopware 6.6 einrichten](https://digitalmann.de/blog/widerrufsbutton-shopware-6-6-einrichten)
- [mediameets: Widerrufsbutton für Shopware 6](https://store.shopware.com/de/media50620347541m/widerrufsbutton-online-widerrufsformular-nach-eu-richtlinie-2023-2673.html)
- [mediameets: Widerrufsbutton für Shopware 5](https://store.shopware.com/de/media82172519414m/widerrufsbutton-online-widerrufsformular-nach-eu-richtlinie-2023-2673.html)
