Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label: Der Unterschied — und wer was tun muss
Zwei Pflichten, ein Stichtag, viel Verwechslung: Was den harmonisierten Gewährleistungshinweis vom GARAN-Label unterscheidet und welcher Händler ab 27.09.2026 was umsetzen muss.

Ab dem 27. September 2026 verlangt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 von B2C-Shops zwei neue Kennzeichnungen — und genau hier beginnt die Verwirrung. Der harmonisierte Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label teilen sich Stichtag, Rechtsgrundlage und Optik, meinen aber zwei völlig verschiedene Dinge: Der Hinweis erinnert website-weit an ein Recht, das Verbraucher immer haben. Das Label kennzeichnet produktbezogen eine freiwillige Leistung, die es nur bei manchen Produkten gibt. Wer beides verwechselt, setzt entweder zu viel um — oder zu wenig, und riskiert eine Abmahnung. Dieser Beitrag stellt die beiden Instrumente scharf gegenüber und zeigt je Händlertyp, was konkret zu tun ist.
Dieser Beitrag liefert eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen – etwa Import, Eigenmarken, Marktplätzen oder gemischten B2B/B2C-Modellen – sollte die konkrete Ausgestaltung rechtlich geprüft werden.
Der Kernunterschied in einem Satz
Der Gewährleistungshinweis informiert über ein Gesetz, das immer gilt — das GARAN-Label kennzeichnet ein Versprechen, das ein Hersteller freiwillig gibt. Die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren besteht bei jedem Warenkauf von Verbrauchern, ob der Shop darauf hinweist oder nicht; der Hinweis macht sie nur sichtbar. Eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt es dagegen nur, wenn ein Hersteller sie für das gesamte Produkt kostenlos anbietet — und nur dann darf und muss das GARAN-Label erscheinen. Es ist ausdrücklich kein Qualitäts- oder Gütesiegel, das man sich verdienen oder freiwillig anheften kann.
Die beiden Instrumente im Direktvergleich
| Gewährleistungshinweis | GARAN-Label | |
|---|---|---|
| Was es kennzeichnet | gesetzliche Gewährleistung (mind. 2 Jahre) | freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers |
| Bezug | website-weit, produktunabhängig | einzelnes Produkt |
| Auslöser | Verkauf von Waren an Verbraucher | kostenlose Herstellergarantie über 2 Jahre aufs ganze Produkt |
| Pflicht für | praktisch jeden B2C-Waren-Shop | nur Produkte, bei denen eine solche Garantie vorliegt |
| Inhalt | fester Wortlaut mit Häkchen-Symbol | Kalender-Symbol mit Garantiedauer in Jahren, Hersteller, Modell |
| Datenbasis | keine — statischer Hinweis | Garantiedauer, Hersteller, Herstellerproduktnummer je Produkt |
| Gestaltung | EU-Vorlage, in Farbe, mit QR-Code auf „Ihr Europa" | EU-Vorlage, in Farbe, mit QR-Code auf „Ihr Europa" |
Aussehen, Wortlaut und Farben beider Kennzeichnungen sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich vorgegeben — eigene Icons oder umformulierte Texte erfüllen die Pflicht nicht. Die ausführlichen Verbraucherinformationen hinter dem QR-Code liegen auf dem EU-Portal „Ihr Europa".
Wer muss was berücksichtigen?
Die Betroffenheit unterscheidet sich je Geschäftsmodell deutlich — und mit ihr der Arbeitsumfang.
Der klassische B2C-Händler
Für jeden Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, ist der Gewährleistungshinweis Pflicht — ohne Umsatz-, Größen- oder Kleinunternehmer-Ausnahme. Der Aufwand ist klein: EU-Vorlage einbinden, gut sichtbar, in Farbe, in jeder Shop-Sprache. Ob zusätzlich das GARAN-Label nötig ist, hängt allein vom Sortiment ab: Führst du kein Produkt mit kostenloser Herstellergarantie über zwei Jahren, bleibt es beim Hinweis. Aktiv nach solchen Garantien recherchieren musst du nicht — abbilden musst du sie, wenn du sie kennst oder mit ihnen wirbst.
Händler mit garantiestarken Sortimenten
Elektronik, Haushaltsgeräte, Werkzeug, Möbel: Überall dort, wo Hersteller mit langen Garantien werben, wird das GARAN-Label zur Datenaufgabe. Je betroffenem Produkt braucht es die Garantiedauer, den Hersteller und die Herstellerproduktnummer — sauber modelliert aus PIM oder ERP, nicht als manuelle Einzelpflege. Wichtig sind die Grenzfälle: Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung löst kein Label aus, eine Garantie nur auf Teile (etwa den Motor) ebenfalls nicht, und bei exakt zwei Jahren gilt: kein Label — es zählt nur mehr als zwei Jahre.
Shops mit Lebensmitteln und Alltagsbedarf
Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs sind vom Gewährleistungshinweis ausgenommen. Ein sortenreiner Lebensmittel-Shop muss in der Regel keines der beiden Instrumente umsetzen. Gemischte Sortimente — der Feinkost-Shop mit Küchengeräten — brauchen dagegen eine bewusste Abgrenzung, welche Bereiche unter die Pflicht fallen.
Reine B2B-Shops
Wer ausschließlich an Unternehmer verkauft, ist nicht betroffen — von keinem der beiden Instrumente. Aber die Messlatte ist faktisch, nicht kosmetisch: Ein frei zugänglicher Shop wird nicht allein durch B2B-Preise oder eine USt-IdNr.-Abfrage zum reinen B2B-Shop. Können Verbraucher faktisch bestellen, sollte die B2C-Betroffenheit geprüft werden — dieselbe Logik wie beim Widerrufsbutton.
Gemischte B2B/B2C-Shops
Hier gilt die Pflicht für den B2C-Teil. Praktisch heißt das: Sichtbarkeit von Hinweis und Label je Sales Channel oder Kundengruppe konfigurieren, nicht pauschal für den ganzen Shop. Das ist eine bewusste Architekturentscheidung — und einer der Punkte, an denen die Umsetzung mehr ist als das Einschalten eines Häkchens.
Die häufigsten Verwechslungen
Aus der Trennung der beiden Instrumente folgen die typischen Fehler:
- Das GARAN-Label als Gütesiegel behandeln. Es „schmückt" nicht — es erscheint nur, wenn die Garantiebedingungen objektiv erfüllt sind. Ein Label ohne zugrunde liegende Herstellergarantie ist irreführend.
- Den Hinweis produktbezogen einbauen. Der Gewährleistungshinweis gehört website-weit in den B2C-Auftritt, nicht als Badge an einzelne Artikel.
- Eigene Icons oder Texte verwenden. Beide Kennzeichnungen sind harmonisiert — Layout, Wortlaut und Farben stehen fest. Kreative Eigenlösungen sind kein sicherer Weg.
- Kostenpflichtige oder Teilgarantien labeln. Nur die unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre aufs gesamte Produkt zählt.
- Das Label in Schwarz-Weiß ausliefern. Im Onlinehandel müssen beide Kennzeichnungen in Farbe dargestellt werden.
Umsetzung: In Shopware 6 sind beide nativ
Für Shopware-Händler ist die technische Seite gelöst: Ab Shopware 6.7.14 und mit dem Backport für die 6.6-Reihe bringt der Core beide Kennzeichnungen mit — den Gewährleistungshinweis als Checkout-Einstellung je Sales Channel, das GARAN-Label als Produktfunktion, die aus Garantiedauer, Hersteller und Herstellerproduktnummer gespeist wird (Shopware-Ankündigung). Die Schritt-für-Schritt-Umsetzung, die Optionen für ältere Versionen, Headless-Setups und Shopware 5 sowie die vollständige Checkliste haben wir im Beitrag Gewährleistungslabel 2026: EmpCo-Pflicht und Shopware-6-Umsetzung ausführlich beschrieben.
Der größere Teil der Arbeit liegt ohnehin nicht in der Technik, sondern in den Daten: Herstellergarantien erheben, Grenzfälle klären, Sales Channels abgrenzen. Wer damit heute beginnt, hat zum Stichtag keinen Engpass.
Das ganze Bild: Compliance 2026/27 im Whitepaper
Gewährleistungshinweis und GARAN-Label sind zwei Pflichten von vielen im selben Zeitfenster — Widerrufsbutton, PPWR, CCD II und der Digitale Produktpass folgen. Alle Fristen und Handlungsempfehlungen bündelt unser Whitepaper; den Fahrplan gibt es auch als Beitrag: E-Commerce-Fristen 2026/27.
Kurz-Check: Welche Pflicht trifft dich?
- Verkaufst du Waren an Verbraucher? → Gewährleistungshinweis einbinden (Ausnahme: reine Lebensmittel-/Alltagsbedarf-Sortimente).
- Führst du Produkte mit kostenloser Herstellergarantie über zwei Jahren aufs ganze Produkt? → zusätzlich GARAN-Label je Produkt.
- Verkaufst du ausschließlich B2B — auch faktisch? → keine der beiden Pflichten.
- Gemischter Shop? → Hinweis und Label bewusst je Kanal/Kundengruppe konfigurieren.
Ob dein Sortiment Grenzfälle enthält, deine Produktdaten die Label-Voraussetzungen hergeben und dein Shop auf dem richtigen Versionsstand ist, prüfen wir gern gemeinsam — im Rahmen von Shopware Support & Wartung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: harmonisierter Hinweis und Label
- Shopware: GARAN-Label und EU-Gewährleistung – native Funktionen in 6.7.14 und 6.6
- IHK Bodensee-Oberschwaben: EmpCo-Richtlinie 2026 – neue Kennzeichnungspflichten
- EU-Kommission: „Ihr Europa" – Gewährleistung und Garantien
- Gewährleistungslabel 2026: EmpCo-Pflicht und Shopware-6-Umsetzung
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Kein Pitch-Deck. Ein Gespräch mit denen, die auch bauen.
