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24. August 2026 12 Min. Lesezeit

Gewährleistungslabel 2026: EmpCo-Pflicht und Shopware-6-Umsetzung

Ab 27. September 2026 gilt der harmonisierte Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label. Für wen die EmpCo-Pflicht greift, was zu tun ist und wie du sie in Shopware 6 umsetzt.

B Benedikt RilloxBenedikt RilloxGründer & Strategist
ShopwareE-Commerce-RechtCompliance
Benedikt Rillox präsentiert die EmpCo-Pflicht ab 27. September 2026 – den harmonisierten Gewährleistungshinweis website-weit und das produktbezogene GARAN-Haltbarkeitsgarantie-Label für Shopware

Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, den harmonisierten Gewährleistungshinweis gut sichtbar einbinden – und dort, wo ein Hersteller freiwillig eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, zusätzlich das harmonisierte GARAN-Label am Produkt zeigen. Grundlage ist die EmpCo- Richtlinie (EU) 2024/825; Aussehen, Wortlaut und Farben sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich vorgegeben. Freie Ersatztexte oder eigene Icons sind kein sicherer Weg.

Die Pflicht wird häufig missverstanden: Sie betrifft nahezu jeden B2C-Waren- Shop – nicht nur große Händler –, gilt aber nicht für reine B2B-Shops. Und der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung ist etwas anderes als das produktbezogene Garantielabel. Dieser Beitrag ordnet beides ein und zeigt den praktischen Weg für Shopware 6. Den gesamten regulatorischen Fahrplan findest du in unseren E-Commerce-Fristen 2026/27.

Dieser Beitrag liefert eine technische und praktische Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen – etwa Import, Eigenmarken, Marktplätzen, gemischten B2B/B2C-Modellen oder Nachhaltigkeitsaussagen – sollte die konkrete Ausgestaltung rechtlich geprüft werden.

Gewährleistungshinweis oder GARAN-Label – was ist was?

Die EmpCo-Richtlinie führt zwei getrennte, aber verwandte Instrumente ein. Wer sie verwechselt, setzt entweder zu viel oder zu wenig um.

  • Der harmonisierte Gewährleistungshinweis ist eine allgemeine Erinnerung an die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Er gilt website-weit für den B2C-Auftritt, unabhängig vom einzelnen Produkt.
  • Das harmonisierte Haltbarkeitsgarantie-Label („GARAN-Label") ist produktbezogen. Es kommt nur ins Spiel, wenn ein Hersteller für das gesamte Produkt kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet und diese Information bereitstellt. Es ist kein allgemeines Qualitäts- oder Gütesiegel.

Beide sind EU-weit einheitlich gestaltet: fester Wortlaut, feste Symbolik – Häkchen für die Gewährleistung, Kalender mit der Garantiedauer in Jahren – sowie ein QR-Code beziehungsweise Link auf das EU-Portal „Ihr Europa" mit den ausführlichen Verbraucherinformationen. Im Onlinehandel müssen beide in Farbe dargestellt werden.

Für wen greift die Richtlinie?

Die Grundregel lautet: Betroffen ist jeder Unternehmer, der Waren an Verbraucher verkauft – online wie stationär. Für den Gewährleistungshinweis gibt es keine Umsatz-, Größen- oder Kleinunternehmer-Ausnahme. Ein Ein-Personen-Shop mit B2C-Sortiment ist genauso betroffen wie ein internationaler Händler.

Ausgenommen sind im Kern zwei Gruppen: Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs einerseits sowie reine B2B-Verkäufe andererseits. Das GARAN-Label wiederum ist nur dann Pflicht, wenn tatsächlich eine Herstellergarantie von über zwei Jahren vorliegt – der Händler muss nicht aktiv nach solchen Garantien recherchieren, sie aber abbilden, wenn er sie kennt oder mit ihr wirbt.

KonstellationGewährleistungshinweisGARAN-LabelWarum
B2C-Waren-Shopin der Regel janur bei Garantie > 2 JahreVerkauf von Waren an Verbraucher
Shop nur mit Lebensmitteln / Alltagsbedarfin der Regel neinneinausdrücklich ausgenommen
Reiner B2B-Shopneinneinkein Verkauf an Verbraucher
Gemischter B2B/B2C-Shopja, für den B2C-TeilanteiligVerbraucheranteil ist erfasst
Produkt mit Herstellergarantie ≤ 2 JahrejaneinLabel nur bei mehr als zwei Jahren

Wie beim Widerrufsbutton gilt: Ein frei zugänglicher Shop wird nicht allein durch B2B-Preise oder eine USt-IdNr.-Abfrage zum reinen B2B-Shop. Können Verbraucher faktisch bestellen, sollte die B2C-Betroffenheit geprüft werden.

Ab wann greift die Pflicht?

Die Eckdaten sind gesetzt:

  • 26. März 2024: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 tritt in Kraft.
  • 25. September 2025: Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt Design, Wortlaut und Format von Hinweis und Label verbindlich fest.
  • 27. September 2026: Die nationalen Umsetzungsvorschriften sind anzuwenden. Ab diesem Stichtag müssen Hinweis und – wo einschlägig – Label im Shop stehen.

Wichtig: Es sind keine Übergangsregelungen für bereits produzierte Ware oder bestehende Shops vorgesehen. Der 27. September 2026 ist kein weiches Ziel, sondern der Tag, an dem der korrekte Zustand im Livesystem stehen muss. Die verbleibende Zeit ist Anpassungs-, keine Vorbereitungsphase mehr.

Was sind die konkreten Schritte?

Der Aufwand ist überschaubar, wenn man ihn strukturiert angeht. Die Reihenfolge:

1. Sortiment und Betroffenheit einordnen

Kläre zuerst, welche Sales Channels und Kundengruppen B2C sind, ob Ausnahmen (Lebensmittel, Alltagsbedarf) greifen und wo reines B2B vorliegt. Für gemischte Shops ist die Sichtbarkeit von Hinweis und Label eine bewusste Konfiguration pro Kanal oder Kundengruppe – keine kosmetische Einstellung.

2. Gewährleistungshinweis website-weit einbinden

Der harmonisierte Hinweis muss gut sichtbar und in Farbe in den B2C-Auftritt integriert werden – als allgemeine Erinnerung, nicht produktspezifisch. Nutze die offiziellen Vorlagen der EU-Kommission mit dem vorgegebenen Layout und dem QR-Code auf „Ihr Europa". Eigene Formulierungen ersetzen den harmonisierten Hinweis nicht.

3. Herstellergarantien erheben

Ermittle, für welche Produkte eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt besteht. Diese Information kommt vom Hersteller und gehört sauber als Produktdatum modelliert – idealer- weise aus PIM oder ERP, nicht als manuelle Einzelpflege im Katalog.

4. GARAN-Label produktbezogen ausspielen

Wo eine solche Garantie vorliegt, zeige das GARAN-Label direkt beim Produkt, mit der Garantiedauer in Jahren. Online ist eine verschachtelte Anzeige zulässig – ein kompaktes Symbol, das sich per Klick oder Mouseover entfaltet. Der Hinweis muss auch vor Abschluss der Bestellung zugänglich sein.

5. Green Claims parallel prüfen

EmpCo verschärft zeitgleich die Regeln für Umweltaussagen. Pauschale Claims wie „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „grün" brauchen ab demselben Stichtag eine belastbare Grundlage – oder müssen aus Produktdaten, Bannern, Filtern und Kampagnen entfernt werden. Das gehört in dieselbe Umsetzungswelle.

6. Mehrsprachig und mobil testen

Beide Elemente müssen in jeder relevanten Shop-Sprache, auf Mobilgeräten und für Gastbestellungen korrekt erscheinen. Prüfe außerdem, dass der QR-Code auf das richtige Portal führt und die Assets in Farbe ausgeliefert werden.

Wie kann das in Shopware 6 umgesetzt werden?

Anders als beim Widerrufsbutton, den Shopware inzwischen nativ mitbringt, gibt es für das Gewährleistungs- und GARAN-Label zum jetzigen Stand keine Core-Funktion. Für die Umsetzung gibt es zwei praktikable Wege: ein spezialisiertes Plugin oder eine gezielte Theme- und Datenintegration. Den technischen Kontext der aktuellen Release-Reihe erläutern wir in Shopware 6.7: Neuerungen und Update-Vorteile.

Datenstruktur (Custom Fields). Praktisch braucht es zwei Zusatzfelder:

  • ein statisches Kennzeichen für den website-weiten Gewährleistungshinweis – er wird global für alle B2C-Artikel ausgespielt;
  • ein Zahlenfeld für die Herstellergarantie-Dauer (in Monaten oder Jahren) je Produkt.

Datenfluss. Für größere Kataloge ist manuelle Pflege ungeeignet. Die Garantiedauern gehören über die Schnittstelle zu ERP oder PIM importiert, damit sie automatisch nach Shopware fließen und aktuell bleiben.

Template-Logik (Twig). Auf der Produktdetailseite entscheidet eine einfache Bedingung: Ist die Herstellergarantie größer als 24 Monate, wird das dynamische GARAN-Label ausgespielt – andernfalls nur der statische Gewährleistungshinweis. Für den Checkout empfiehlt sich die verschachtelte, einklappbare Anzeige.

Assets. Die offiziellen Label-Dateien stellt die EU-Kommission als SVG in allen Amtssprachen bereit; die vorgeschriebene Schrift ist Inter. Diese Vorlagen werden im Theme hinterlegt, statt eigene Grafiken zu bauen.

Wer keinen eigenen Frontend-Aufwand betreiben will, findet im Shopware Store Plugins, die Hinweis und GARAN-Label mit zentraler Admin-Konfiguration, Sprachautomatik und Custom Fields liefern – so bleibt die Information zentral statt über einzelne Theme-Anpassungen verstreut. Der Schritt-für-Schritt- Ablauf im Standard-Setup:

  1. Version und Theme prüfen: In welchem Theme läuft die Storefront? Bei Headless oder individuellem Frontend muss die Anzeige bewusst integriert werden.
  2. Custom Fields anlegen: ein Feld für die Herstellergarantie-Dauer, plus die Zuordnung des statischen Hinweises für B2C-Kanäle.
  3. Daten anbinden: Garantiedauern per Import aus PIM/ERP befüllen statt manuell pflegen.
  4. Template ergänzen: Gewährleistungshinweis global, GARAN-Label bedingt ab 25 Monaten, jeweils mit den offiziellen SVG-Assets.
  5. Ende-zu-Ende testen: je Sprache, mobil, als Gast, inklusive QR-Ziel und Checkout-Anzeige.

Behalte außerdem die Shopware-Release-Notes im Blick: Wie beim Widerrufsbutton kann eine native Funktion folgen. Vor einer aufwendigen Eigenentwicklung lohnt der Check, ob der Core sie bereits mitbringt. Bei individuellen Frontends ist das ein Thema für die Shopware-Entwicklung, nicht nur für die Administration.

Welche Optionen gibt es für Shopware 5?

Für Shopware 5 gilt zunächst dieselbe rechtliche Pflicht – die Technik ist der Engpass. Shopware 5 ist seit Juli 2024 End-of-Life, erhält also keine Weiterentwicklung aus dem Core. Es bleiben drei Optionen:

  • Plugin als Übergangslösung: Für Shopware 5 existieren Erweiterungen, die Hinweis und Label abbilden. Das kann eine Frist überbrücken, ist aber kein Zustand für den Dauerbetrieb auf einer abgekündigten Plattform.
  • Individuelle Template-Anpassung: technisch möglich, bindet aber Budget in eine Plattform, die ohnehin am Support-Ende ist.
  • Migration auf Shopware 6: der nachhaltige Weg. Compliance-Themen wie dieses kommen im Quartalstakt; auf Shopware 6 landen viele davon perspek- tivisch im Core statt in Einzel-Plugins.

Die Risiken und Optionen des Weiterbetriebs ordnen wir im Beitrag Shopware 5 EOL ein; ob und wie sich ein Wechsel rechnet, zeigt Shopware-Migration: Du musst nicht auf Shopware 6 – aber das verlierst du. Den konkreten Ablauf findest du auf der Shopware-6-Migrationsseite.

Das ganze Bild: Compliance 2026/27 im Whitepaper

Das Gewährleistungslabel ist nur ein Stichtag von vielen. Widerrufsbutton, PPWR, CCD II, Cyber Resilience Act und der Digitale Produktpass folgen im selben Zeitfenster. Unser Whitepaper ordnet alle Fristen, grenzt die Betroffenheit ab und liefert die Handlungsempfehlungen dazu:

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Checkliste vor dem 27. September 2026

  • Ist geklärt, welche Kanäle B2C sind und wo Ausnahmen (Lebensmittel, Alltagsbedarf, reines B2B) greifen?
  • Steht der harmonisierte Gewährleistungshinweis website-weit, in Farbe und mit funktionierendem QR-Ziel?
  • Sind die Produkte mit Herstellergarantie über zwei Jahren erfasst – aus PIM/ERP statt manuell?
  • Erscheint das GARAN-Label nur dort, mit korrekter Dauer in Jahren, und ist es vor Bestellabschluss zugänglich?
  • Werden ausschließlich die offiziellen EU-Vorlagen statt eigener Icons oder Ersatztexte verwendet?
  • Wurden pauschale Green Claims („umweltfreundlich", „klimaneutral") geprüft oder entfernt?
  • Funktioniert alles je Sprache, mobil und für Gastbestellungen?

Das Gewährleistungslabel ist kein großes Commerce-Projekt, aber eine Pflicht mit hartem Stichtag und vorgegebenem Design. Wer Datenmodell, Template und Herstellergarantien zusammen denkt, erledigt es sauber in einem Zug. Für Umsetzung, Update und laufende Prüfung helfen wir im Shopware Support.

Quellen und weiterführende Informationen

Reden wir über dein System.

Kein Pitch-Deck. Ein Gespräch mit denen, die auch bauen.