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7. Oktober 2026 14 Min. Lesezeit

Gewährleistungslabel im Modal: Darf das Label erst per Klick erscheinen?

Verschachtelte Anzeige per Klick oder Mouseover: Beim GARAN-Label erlaubt die Verordnung sie ausdrücklich, beim Gewährleistungshinweis schweigt sie. Die Rechtslage, das nötige Shopware-Update und die neue Inline-Option seit 6.7.15.1 und 6.6.10.28.

B Benedikt RilloxBenedikt RilloxGründer & Strategist
E-Commerce-RechtComplianceShopware
Benedikt Rillox präsentiert die Gegenüberstellung der verschachtelten Anzeige — beim GARAN-Label nach Anhang II ausdrücklich erlaubt, beim Gewährleistungshinweis nach Anhang I ungeregelt

Es ist die Frage, die in jedem Umsetzungsprojekt zum Gewährleistungslabel auftaucht, sobald das Design ins Spiel kommt: Muss die amtliche Grafik wirklich groß und dauerhaft in der Seite stehen — oder reicht ein kompaktes Symbol, ein sprechender Link, ein Modal, das sich per Klick öffnet? Die ehrliche Antwort lautet: Das hängt davon ab, welches der beiden Labels du meinst. Für das produktbezogene GARAN-Label erlaubt die Durchführungsverordnung die verschachtelte Anzeige ausdrücklich. Für den harmonisierten Gewährleistungshinweis sagt sie — nichts. Und genau in diese Lücke hat die EU-Kommission Leitlinien gelegt, die das Gegenteil dessen nahelegen, was führende Kanzleien aus dem Verordnungstext herauslesen. Für Shopware-Shops hat sich die Frage im Oktober 2026 allerdings deutlich entschärft — aber nur für den, der das passende Update eingespielt hat.

Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Er ordnet eine offene, bislang nicht gerichtlich geklärte Rechtsfrage aus technischer und praktischer Sicht ein — nicht mehr. Wir sind eine Shopware-Agentur, keine Kanzlei, und dürfen und wollen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Welches Risiko für deinen Shop vertretbar ist, kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Blick auf dein konkretes Geschäftsmodell beurteilen. Lass die gewählte Umsetzung vor dem 27. September 2026 anwaltlich prüfen — die Verantwortung für die Compliance liegt bei dir als Händler.

Erst die Begriffe: Welches „Label" ist gemeint?

Ein großer Teil der Verwirrung entsteht schon bei der Benennung. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 regelt zwei getrennte Kennzeichnungen in zwei getrennten Anhängen:

  • Anhang I — die harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung. Website-weit, produktunabhängig. Im Markt kursiert sie als „Gewährleistungslabel", in unseren Beiträgen nennen wir sie Gewährleistungshinweis.
  • Anhang II — die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, das GARAN-Label. Produktbezogen, nur bei unentgeltlicher Herstellergarantie über zwei Jahre.

Die inhaltliche Abgrenzung haben wir in Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label ausführlich beschrieben. Für die Modal-Frage ist sie entscheidend, denn die Verordnung behandelt beide unterschiedlich — und wer „Label" sagt, ohne zu sagen welches, bekommt zwangsläufig die falsche Antwort.

Die kurze Antwort

Gewährleistungshinweis (Anhang I)GARAN-Label (Anhang II)
Verschachtelte Anzeigenicht geregelt — umstrittenausdrücklich erlaubt
GrundlageSchweigen der VerordnungVerordnung + Erwägungsgrund 14
EU-Leitlinienzeigen Link + Pop-upzeigen verschachtelte Anzeige
RisikolageRestrisiko bis zur ersten Entscheidunggeklärt
Pragmatische EmpfehlungInline-Option aktivieren (ab 6.7.15.1 / 6.6.10.28)Vorschau + Modal möglich

Was die Verordnung ausdrücklich erlaubt — und für welches Label

Für das GARAN-Label ist die Rechtslage eindeutig. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, darf die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden. Die Bedingung ist präzise formuliert: Das vollständige Label muss beim ersten Mausklick, beim ersten Mouse-Rollover beziehungsweise bei der ersten Berührung oder dem ersten Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen. Auch die offizielle EU-Unternehmensinformation bestätigt das für das GARAN-Label: Es darf in einem geschachtelten Format angezeigt werden, das sich mit einem Mausklick oder beim Darüberfahren mit der Maus ausklappen lässt.

Übersetzt in UI-Sprache heißt das: Ein kompaktes Badge unter der Buy Box, das per Klick ein Modal mit dem vollständigen Label öffnet, ist für das GARAN-Label der von der Verordnung vorgesehene Weg — nicht ein geduldeter Kompromiss. Entscheidend ist die eine Interaktion: Wer erst klicken, dann scrollen und dann noch einen Tab öffnen muss, ist außerhalb der Regel.

Für die Mitteilung nach Anhang I fehlt eine vergleichbare Erlaubnis. Die Verordnung enthält an dieser Stelle schlicht keine Aussage zur verschachtelten Darstellung.

Warum aus dem Schweigen zwei Lager wurden

Juristisch lässt sich dieses Schweigen in zwei Richtungen lesen — und genau das passiert gerade.

Position 1: Umkehrschluss — nicht zulässig. Der Gesetzgeber hat die verschachtelte Anzeige für die Kennzeichnung ausdrücklich geregelt und für die Mitteilung nicht. Wer differenziert, meint es so. Die IT-Recht Kanzlei vertritt diese Linie klar und rät zur direkt wahrnehmbaren Grafik — „also nicht über eine Verknüpfung oder Verlinkung", in einer Größe, die den Inhalt unmittelbar lesbar macht, ohne Pop-up, ohne Vorschau-Icon, ohne Ausklapp-Mechanik.

Position 2: Die Leitlinien der Kommission. Dieselbe Institution, die die Verordnung erlassen hat, hat praktische Leitlinien samt Vektordateien veröffentlicht — und darin wird für den Gewährleistungshinweis genau das gezeigt, was Position 1 ausschließt: ein sprechender Link, etwa „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte", der beim ersten Klick oder beim Überfahren mit der Maus die vollständige amtliche Grafik öffnet — auf Kategorieseiten, im Header, im Checkout. Die IT-Recht Kanzlei hat diesen Widerspruch selbst aufgegriffen und als diametralen Unterschied innerhalb derselben Institution beschrieben.

Der entscheidende Punkt für die Risikobewertung: Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie können den Verordnungstext auslegen, aber nicht ändern. Ein Gericht ist an sie nicht gebunden. Umgekehrt wäre es für einen Abmahner unangenehm zu erklären, warum eine Umsetzung rechtswidrig sein soll, die die Kommission in ihrem eigenen Praxisleitfaden abbildet. Bis dazu eine Entscheidung vorliegt, bleibt Restrisiko in beide Richtungen — das ist der ehrliche Stand, und jede Quelle, die dir hier Gewissheit verspricht, überverkauft.

Was das konkret für Shopware-Shops heißt

Hier wird es für die Praxis interessant, denn die native Shopware-Funktion ab 6.7.14 und im 6.6-Backport hat sich positioniert — und zwar auf der Seite der Leitlinien:

  • Der Gewährleistungshinweis erscheint auf der Bestellbestätigungsseite neben der AGB-Checkbox; ein Link öffnet den vollständigen Text in einem Modal. Das ist exakt die umstrittene Variante.
  • Das GARAN-Label erscheint unterhalb der Buy Box als kompakte Vorschau, die per Klick das vollständige Label öffnet, zusätzlich im Warenkorb und auf der Bestellbestätigungsseite. Das ist die unstreitig zulässige Variante.

Details zur nativen Umsetzung beschreibt Shopware in der Ankündigung zu GARAN-Label und EU-Gewährleistung; die Schritt-für-Schritt-Umsetzung haben wir in Gewährleistungslabel 2026 beschrieben.

Daraus folgt eine Arbeitsteilung, die viele Projekte überrascht: Für das GARAN-Label kannst du der Standardfunktion vertrauen. Für den Gewährleistungshinweis triffst du mit der Standardeinstellung bereits eine Risikoentscheidung — ohne dass dich jemand danach gefragt hat. Shopware weist ausdrücklich darauf hin, dass die rechtliche Compliance beim Händler bleibt.

Seit Oktober 2026: Shopware liefert die Inline-Variante nach

Genau an diesem Punkt hat sich die Lage im Oktober 2026 entschärft — und das ist die praktisch wichtigste Neuigkeit dieses Beitrags. Shopware hat eine zweite Einstellung nachgeliefert, die den vollständigen Hinweis ohne Modal unterhalb der AGB im Checkout ausgibt:

core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline

Im Changelog steht der entscheidende Satz im Klartext: Die Option zeigt den vollständigen Gewährleistungshinweis unterhalb der Checkout-AGB, wenn core.cart.showLegalGuaranteeNotice aktiv ist — „the default display remains a link opening the notice in a modal". Die Einstellung ist also standardmäßig aus, und ohne sie bleibt es bei der umstrittenen Modal-Variante.

Ausgeliefert wurde sie mit 6.6.10.28 (1. Oktober 2026) und 6.7.15.1 (7. Oktober 2026). Themes können die Platzierung über die Blöcke page_checkout_confirm_legal_guarantee_notice_inline und …_inline_bottom steuern.

Damit ist die Modal-Frage für Shopware-Shops keine Entwicklungsaufgabe mehr, sondern ein Haken in den Warenkorb-Einstellungen. Wer der vorsichtigen Lesart folgen will, aktualisiert und schaltet die Option ein — mehr ist es nicht.

Das Update, ohne das nichts davon geht

Die ganze Diskussion ist akademisch, solange der Shop auf einem Stand läuft, der die Funktion gar nicht kennt. Und sie ist unvollständig, wenn man nur auf die Minor-Version schaut: Beim GARAN-Label entscheidet der Patch-Stand darüber, welche Varianten dir überhaupt zur Verfügung stehen.

Welche Version bringt was

VersionDatumWas dazukam
6.7.14.0 / 6.6.10.2409./10.09.2026Erstauslieferung: Produktfelder, Store-API-Routen, Label in Buy Box, Warenkorb und Bestätigungsmail, Hinweis als Modal
6.7.15.0 / 6.6.10.2623.09./01.10.2026Garantiedauer auf 600 Monate begrenzt, Varianten erben die Label-Freigabe, Label in der Bestätigungsmail korrekt skaliert, Hinweis-Banner für fehlende Voraussetzungen
6.6.10.2724.09.2026Bestell-Labels nutzen die verknüpfte Produkt-ID
6.7.15.1 / 6.6.10.2807.10./01.10.2026Inline-Option für den Gewährleistungshinweis, Label als Inline-PNG in der Mail, Verlinkung aus den Datenschutzhinweisen
6.7.15.1 / 6.6.10.2907.10.2026GARAN-Labels in Mails über garanLabels statt Twig-Filter

Die praktische Empfehlung zum Stand Oktober 2026: mindestens 6.7.15.1 beziehungsweise 6.6.10.29. Erst dort hast du die Inline-Option, die korrigierte Mail-Darstellung und die Variantenvererbung zusammen. Ein Shop, der im September auf 6.7.14.0 aktualisiert hat und seitdem steht, hat die Funktion — aber nicht die Wahl zwischen Modal und Inline.

Was das Update von allein verändert

Das Update ist kein reines Freischalten, es greift in bestehende Inhalte ein. Drei Punkte überraschen regelmäßig:

  • Der Hinweis ist nach dem Update an. core.cart.showLegalGuaranteeNotice steht per Default auf true, je Sales Channel überschreibbar. Das ist gewollt — aber es verändert deinen Checkout ohne Zutun.
  • Die AGB-Textbausteine werden ausgetauscht. Der Checkout nutzt anschließend checkout.confirmTermsTextWithGuarantee statt checkout.confirmTermsText. Wer den AGB-Text oder den Block page_checkout_confirm_tos_control_label überschrieben hat, muss das Override anpassen — sonst fehlt der Hinweis genau dort, wo er stehen soll, und niemand merkt es.
  • Die Bestätigungsmail wird nur migriert, wenn sie nie bearbeitet wurde. Wie bei jeder Mail-Template-Migration greift sie nur bei updated_at IS NULL. Individuell angepasste Mail-Templates behalten ihren Inhalt — der Hinweis muss dort von Hand ergänzt werden. Das ist der häufigste stille Fehler nach dem Update.

Produktdaten: die Regeln hinter dem Label

Das Update bringt zwei neue Produktfelder, guaranteeMonths und guaranteeConfirmed, beide API-fähig und vererbbar auf Varianten. Die Validierung ist strenger, als viele erwarten:

  • Die Garantiedauer muss größer als 24 Monate, durch 6 teilbar und höchstens 600 Monate sein — gültig sind also 30, 36, 42 … Monate.
  • Das Label wird nur gerendert, wenn die Freigabe gesetzt und Garantiedauer, Hersteller und Herstellerproduktnummer gepflegt sind. Fehlt eines davon, bleibt es unsichtbar, obwohl der Schalter an ist.
  • Seit 6.6.10.26 / 6.7.15.0 zeigt die Administration dafür einen Banner, der die fehlenden Voraussetzungen benennt — vorher war das stille Nichtanzeige.

Für große Kataloge ist das ein Import-Thema aus PIM oder ERP, keine Einzelpflege; die Details dazu stehen in Gewährleistungslabel 2026.

Headless, Custom Themes und ältere Versionen

  • Headless-Setups bekommen zwei Store-API-Routen mitgeliefert: GET /store-api/product/{productId}/garan-label liefert das Label als SVG, GET /store-api/legal-guarantee-notice die Hinweisgrafik samt Link auf die passende EU-Infoseite. Die Darstellung — und damit auch die Modal-Frage — entscheidest du im eigenen Frontend selbst.
  • Individuelle Storefronts zeigen die neuen Elemente nicht automatisch, wenn die Core-Blöcke im Theme fehlen. Buy Box, Warenkorb und Checkout gehören nach dem Update auf den Prüfstand.
  • 6.5 und älter bekommen keinen Backport. Dort bleiben nur Plugin, Eigenentwicklung oder das Update — die Abwägung dazu steht in Shopware 5 EOL.

Der risikoarme Weg: beides, nicht entweder/oder

Die praktikabelste Lösung ist weniger spektakulär, als die Debatte vermuten lässt — und sie kostet im Zweifel nur Layout-Platz:

  1. Auf 6.7.15.1 bzw. 6.6.10.29 aktualisieren und core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline aktivieren. Damit steht die amtliche Grafik vollständig im Checkout, ohne Eigenentwicklung.
  2. Den verschachtelten Link zusätzlich dort einsetzen, wo kein Platz ist — Header, Kategorieseiten, Produktlisten. Dort ist er Zugabe, nicht Ersatz.
  3. Nichts entfernen, was die Standardfunktion mitbringt. Das Modal im Checkout darf bleiben; es wird durch die Inline-Darstellung abgesichert, nicht ersetzt.

Damit erfüllst du beide Lesarten gleichzeitig. Der Preis ist Fläche im Checkout — der Gegenwert ist, dass die Frage für deinen Shop nicht mehr entschieden werden muss.

Wenn du verschachtelst: Anforderungen ans Modal

Wo die verschachtelte Anzeige zulässig ist — beim GARAN-Label zweifelsfrei, beim Hinweis nach Leitlinien-Lesart — reicht „irgendein Modal" nicht. Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Umsetzung trägt:

  • Eine Interaktion, nicht zwei. Das vollständige Label muss beim ersten Klick, Rollover oder Touch erscheinen. Kein Zwischenschritt, kein zweites Aufklappen im Modal, kein „mehr anzeigen".
  • Vollständig und unverändert. Originalformat, vorgegebene Ausrichtung, kein Beschnitt im Modal, kein eigener Nachbau, kein entfernter GARAN-Schriftzug.
  • Farbig. Online ist die farbige Darstellung vorgegeben — auch im Modal, auch im Dark Mode. Ein invertiertes oder graustufiges Asset erfüllt die Pflicht nicht.
  • Lesbar ohne Zoom. Das Modal darf die Grafik nicht auf Thumbnail-Größe zwingen. Auf dem Smartphone ist das der häufigste Fehler.
  • Der sprechende Link muss sprechen. „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte" ist aussagekräftig, ein „i"-Icon oder ein generisches „Mehr Infos" ist es nicht.
  • Touch funktioniert anders als Hover. Eine reine Mouseover-Lösung ist auf Mobilgeräten keine Lösung. Beides muss gehen.
  • Tastatur und Screenreader. Das Modal muss fokussierbar, per Tastatur schließbar und als Dialog ausgezeichnet sein. Was nur per Maus erreichbar ist, ist nicht „leicht zugänglich" — und fällt seit Juni 2025 ohnehin unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
  • Kein Consent-Layer davor. Wenn Cookie-Banner oder Overlays das Modal verdecken oder blockieren, ist die Information faktisch nicht zugänglich.
  • Vor Abgabe der Bestellung erreichbar. Ein Modal, das erst auf der Dankeseite existiert, kommt zu spät.
  • Kein Lazy-Loading-Fehler. Assets, die im Modal erst nachladen und bei langsamer Verbindung leer bleiben, fallen im Test nicht auf — im Livebetrieb schon.

Dein Entscheidungsrahmen

Weil es keine gesicherte Antwort gibt, ist das hier eine bewusste Risikoentscheidung — die du dokumentieren solltest, statt sie implizit im Theme zu treffen:

RisikobereitschaftUmsetzung des Gewährleistungshinweises
Niedrig (abmahngeneigte Branche, hohe Sichtbarkeit)Update + showLegalGuaranteeNoticeInline aktivieren, Modal nur ergänzend
MittelInline-Darstellung im Checkout, verschachtelter Link auf Kategorie- und Produktseiten
Höher (Platzmangel, starke UX-Vorgaben)Standard belassen: Leitlinien-Variante mit sprechendem Link — mit anwaltlicher Rückendeckung und dokumentierter Begründung

Für das GARAN-Label gilt diese Abwägung nicht: Dort ist die verschachtelte Anzeige geregelt, und die Standardfunktion setzt sie korrekt um.

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Checkliste: Modal-Umsetzung prüfen

  • Läuft der Shop auf 6.7.15.1 bzw. 6.6.10.29 oder neuer — also auf einem Stand, der die Inline-Option überhaupt kennt?
  • Ist entschieden und dokumentiert, ob core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline aktiviert wird?
  • Wurden überschriebene AGB-Texte und der Block page_checkout_confirm_tos_control_label nach dem Update angepasst?
  • Enthält eine individuell bearbeitete Bestätigungsmail den Hinweis — sie wird von der Migration nicht angefasst?
  • Sind je betroffenem Produkt Garantiedauer (> 24, durch 6 teilbar, ≤ 600 Monate), Hersteller und Herstellerproduktnummer gepflegt und die Freigabe gesetzt?
  • Ist klar dokumentiert, welche der beiden Kennzeichnungen wo verschachtelt ausgespielt wird?
  • Erscheint das vollständige Label bei der ersten Interaktion — Klick, Hover und Touch?
  • Steht die amtliche Grafik des Gewährleistungshinweises zusätzlich direkt im Kaufpfad?
  • Ist das Asset im Modal farbig, vollständig, unverändert und ohne Zoom lesbar?
  • Ist der Link sprechend beschriftet statt als generisches Info-Icon?
  • Funktioniert das Modal per Tastatur, mit Screenreader und ohne Consent-Layer davor?
  • Ist alles vor Abgabe der Bestellung erreichbar — je Sprache, mobil und als Gast?
  • Wurde die gewählte Variante anwaltlich geprüft und die Entscheidung festgehalten?

Technisch ist die Modal-Frage in einem Nachmittag erledigt — rechtlich ist sie offen, und das wird sie bis zur ersten Entscheidung bleiben. Wer die amtliche Grafik zusätzlich direkt einbindet, nimmt sich die Frage aus dem Projekt, ohne auf eine saubere UX zu verzichten. Und noch einmal ausdrücklich: Das ist unsere technische Einschätzung, keine Rechtsberatung — die rechtliche Bewertung gehört in anwaltliche Hände. Bei der Umsetzung im Shop, dem Update auf 6.7.14 und der Prüfung der Storefront helfen wir im Shopware Support & Wartung.

Quellen und weiterführende Informationen

Reden wir über dein System.

Kein Pitch-Deck. Ein Gespräch mit denen, die auch bauen.